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Es muss ein HochPUNKT sein, so wie es das Gesetz auch vorgibt Wenn ein Randpunkt oder auch beide in deinem Fall niedriger als die 5m sind - dann besteht die Möglichkeit den Nachweis der Gebäudehöhe auch bei Gebäudefronten mit einer Breite über in deinem Fall 29,85m über die Umhüllende (unter Einhaltungs sämtlicher dafür vorgegebenen Bedingungen natürlich) zu erfüllen. Ob das etwas bringt sei mal dahingestellt. Nein! Wenn du zu einer Konstellation kommen würdest, bei der sich der Nachweis über die Umhüllende "nicht mehr ausgeht" dann geht sie sich einfach nicht mehr aus, also kannst du diesen Nachweis dafür auch nicht mehr anwenden. |
Nein ein flacher Bereich ist nicht erlaubt!
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