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NÖ: Carport, Nebengebäude und Überdachung [NÖ]

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  •  BerndiSterndi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.1. - 21.1.2025
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo liebes Forum,
wir haben eine Brandschutzmauer die wir absolut nicht wollen.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde wissen wir endlich warum das so soll - das Carport inkl. Nebengebäude überfdachen >= 50m2.
Somit ist für uns klar wir verkleinern unser Carport und sparen die Mauer ein.
Nun gestaltet sich das in der Umsetzung mit unserem Planer etwas schwierig und wir bekommen immer wieder gemischte Signale.
Mein Lösungsvorschlag wäre wie im Bild eingezeichnet das Dach in mehere Teile zu teilen-.
Da A - die 50m2 nach meinem Verständniss nur in der Bauwich gelten.
Und B wir mit ein wenig Spielerei wohl auch insgesamt unter 50m2 kommen können - hierzu würde der Müllplatz wohl zu einem kleinen Garten umfunktioniert unud nicht überdacht (Viel Schatten aber was solls)
Wichtig wär uns das wir einen Überdachten Gang an der Haus Seite schaffen (Flachdach is geplant, kaum Überstand & trocken vom Auto rein kommen)
Kann das alles so funktionieren? Wie seht ihr die Chancen von der Brandmauer wegzukommen?
Danke!


_aktuell/20250120683571.png

  •  Cornel
20.1.2025  (#1)
Hallo, 

wie sieht die Situation am Nachbargrundstück aus? Also neben dem Carport + Nebengebäude?

Könnte es zu einer Brandübertragung auf Bauwerken des Nachbargrundstücks kommen? 

Wenn ja, sehe ich die Chancen eher schlecht das du von der Brandmauer wegkommst. Auch wenn du die Dächer in weniger als 50m² unterteilst.

Lg 

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  •  BerndiSterndi
21.1.2025 10:03  (#2)
Hallo, Danke für die Antwort.
Am Nachbargrundstück wurde ein EFH erbaut und dieses Jahr wird eine Garage bis zur Grundgrenze hinzukommen.
Die Garage ist 11 lang und deckst sich ca zu 3/4 mit unserem Carport.
Die Außenwadn der nachbarn deckt somit noch den Blau gekennzeichneten Bereich (ca.) und geht bis 3m and die Grundgrenze vorne.
Lg


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  •  Cornel
21.1.2025 11:38  (#3)
Hallo, 

also die 50m² beziehen sich auf das ganze Carport, also nicht nur auf den Teil im Bauwich, generell gilt in dieser Hinischt ein Mindestabstand von 2m zur Bauplatzgrenze - sonst gehört eine Brandwand. 

Eine Brandwand gehört generell immer wenn dieser Abstand unterschritten wird - beim Nebengebäude sowieso - siehe OIB 2, Pkt. 4.1 und 4.2., außer man schließt eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke aus. 


_aktuell/20250121716788.jpg

Bzgl. Carport:

Dort gehört auch eine Brandwand, außer man schließt eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke aus. 

Siehe OIB 2.2, Pkt. 2.1.1:


_aktuell/20250121434947.jpg
 
Da dein Nachbar nun eine Garage entlang des Carport baut, kann es zu einer Brandübertragung kommen, weshalb die Gemeinde eine Brandwand lt. OIB vorschreiben wird. Auch wenn das Carport kleiner als 50 m² ist. 

Anbei auch eine Erläuterung dazu:


_aktuell/20250121987591.jpg

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  •  BerndiSterndi
21.1.2025 17:01  (#4)
Danke - das war mit Abstand die beste und detaillierteste Antwort bie wir bisher erhalten haben.

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