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Hallo, wie sieht die Situation am Nachbargrundstück aus? Also neben dem Carport + Nebengebäude? Könnte es zu einer Brandübertragung auf Bauwerken des Nachbargrundstücks kommen? Wenn ja, sehe ich die Chancen eher schlecht das du von der Brandmauer wegkommst. Auch wenn du die Dächer in weniger als 50m² unterteilst. Lg |
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Hallo, Danke für die Antwort. Am Nachbargrundstück wurde ein EFH erbaut und dieses Jahr wird eine Garage bis zur Grundgrenze hinzukommen. Die Garage ist 11 lang und deckst sich ca zu 3/4 mit unserem Carport. Die Außenwadn der nachbarn deckt somit noch den Blau gekennzeichneten Bereich (ca.) und geht bis 3m and die Grundgrenze vorne. Lg |
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Hallo, also die 50m² beziehen sich auf das ganze Carport, also nicht nur auf den Teil im Bauwich, generell gilt in dieser Hinischt ein Mindestabstand von 2m zur Bauplatzgrenze - sonst gehört eine Brandwand. Eine Brandwand gehört generell immer wenn dieser Abstand unterschritten wird - beim Nebengebäude sowieso - siehe OIB 2, Pkt. 4.1 und 4.2., außer man schließt eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke aus. Bzgl. Carport: Dort gehört auch eine Brandwand, außer man schließt eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke aus. Siehe OIB 2.2, Pkt. 2.1.1: Da dein Nachbar nun eine Garage entlang des Carport baut, kann es zu einer Brandübertragung kommen, weshalb die Gemeinde eine Brandwand lt. OIB vorschreiben wird. Auch wenn das Carport kleiner als 50 m² ist. Anbei auch eine Erläuterung dazu: 1 |
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Danke - das war mit Abstand die beste und detaillierteste Antwort bie wir bisher erhalten haben. |
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