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[NÖ] Dachbodenausbau bei Bauklasse 1

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  •  pepo83
31.3. - 1.4.2022
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo!
Folgende Ausgangssituation:
Nachdem das 3. Kind unterwegs ist, würden wir gerne den Dachboden (Spitzboden) ausbauen. Bietet zwar nicht wahnsinnig viel Platz (Firsthöhe 2,2m), aber für ein Schlafzimmer würds reichen.
Reihenhaus in NÖ in Bauklasse 1 (6m).
Sieht dann ungefähr so aus:

2022/20220331314435.png
Jetzt ist es ja prinzipiell so, dass bei Bauklasse 1 nur 2 Geschosse erlaubt wären, allerdings gibt es laut Bauordnung auch eine Ausnahme bei Gebäuden die vor 2015 errichtet wurden (Haus ist BJ 2011):

2022/20220331666671.png

Bitte um eure Meinung dazu, ob der Ausbau dann prinzipiell rechtlich möglich wäre.
Vielen Dank!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.3.2022  (#1)

zitat..
pepo83 schrieb: Reihenhaus in NÖ in Bauklasse 1 (6m).

???  Bauklasse I geht bis max. 5m!!

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  •  pepo83
1.4.2022  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
pepo83 schrieb: Reihenhaus in NÖ in Bauklasse 1 (6m).
───────────────

???  Bauklasse I geht bis max. 5m!!

OK, dann hat der von der Gemeinde sich da geirrt.
Aber ist eh irrelevant wenn ich an der Gebäudehülle nichts verändere (Dachkante ist 4,8m).

Die Haupt-Frage ist ob der Dachbodenausbau (wg Geschossanzahl) zulässig ist. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.4.2022  (#3)

zitat..
pepo83 schrieb: Die Haupt-Frage ist ob der Dachbodenausbau (wg Geschossanzahl) zulässig ist.

Ja, und das hängt eben von der Bauklasse ab. Und bei 6m ist das Bauklasse II und ermöglicht somit grundsätzlich 3 Geschosse.

Wenn dein Dach wirklich so steil ist wie gezeichnet, dann hast du aber deutlich mehr Gebäudehöhe als 4,80m. Somit ist die Frage weiter offen, welcher Bauklasse dein bestehendes Gebäude tatsächlich entspricht?

Oder gehst dir jetzt nur darum, ob es überhaupt möglich ist, in einen derartigen Spitzboden einen Aufenthaltsraum unterzubringen - z.B. wie sich das mit der Raumhöhe ausgeht?

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  •  pepo83
1.4.2022  (#4)
Also es ist definitv Bauklasse 1 (auch laut Bebauungsplan). Wenns Bauklasse 2 wäre hätte ich eh kein Problem.
Die Dachspitze ist natürlich höher als 5m. Aber soweit ich das verstanden habe, zählt die Dachunterkante und die Dachkonstruktion muss dann innerhalb eines fiktiv aufgespannten Dreiecks liegen (und die Dachspitze kann aber dann bis zu 6m höher sein):


2022/20220401471856.png
Die Häuser sind ja alle so genehmigt worden, also gehe ich einmal davon aus das das so stimmt.

zitat..
Karl10 schrieb:

Oder gehst dir jetzt nur darum, ob es überhaupt möglich ist, in einen derartigen Spitzboden einen Aufenthaltsraum unterzubringen - z.B. wie sich das mit der Raumhöhe ausgeht?

Das es technisch möglich ist, weiß ich, weils der Nachbar schon gemacht hat, allerdings hat der das soweit ich weiß "offiziell" nur als Abstellraum eingereicht oder überhaupt nur mal eine Bauanzeige für die Fenster und das andere Verfahren läuft noch.

Mir gehts darum mit welcher Strategie ich dann beim Bausachverständiger bei der Gemeinde vorstellig werde.
Also kann ich mit dieser Ausnahmeregelung auch mit Bauklasse 1 den Dachboden offiziell als Wohnraum bzw. 3. Geschoss deklarieren so lange ich die Außenhülle nicht verändere:

2022/20220401445662.png




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