|
|
||
??? Bauklasse I geht bis max. 5m!! |
||
|
||
OK, dann hat der von der Gemeinde sich da geirrt. Aber ist eh irrelevant wenn ich an der Gebäudehülle nichts verändere (Dachkante ist 4,8m). Die Haupt-Frage ist ob der Dachbodenausbau (wg Geschossanzahl) zulässig ist. |
||
|
||
Ja, und das hängt eben von der Bauklasse ab. Und bei 6m ist das Bauklasse II und ermöglicht somit grundsätzlich 3 Geschosse. Wenn dein Dach wirklich so steil ist wie gezeichnet, dann hast du aber deutlich mehr Gebäudehöhe als 4,80m. Somit ist die Frage weiter offen, welcher Bauklasse dein bestehendes Gebäude tatsächlich entspricht? Oder gehst dir jetzt nur darum, ob es überhaupt möglich ist, in einen derartigen Spitzboden einen Aufenthaltsraum unterzubringen - z.B. wie sich das mit der Raumhöhe ausgeht? |
||
|
||
|
||
Also es ist definitv Bauklasse 1 (auch laut Bebauungsplan). Wenns Bauklasse 2 wäre hätte ich eh kein Problem. Die Dachspitze ist natürlich höher als 5m. Aber soweit ich das verstanden habe, zählt die Dachunterkante und die Dachkonstruktion muss dann innerhalb eines fiktiv aufgespannten Dreiecks liegen (und die Dachspitze kann aber dann bis zu 6m höher sein): Die Häuser sind ja alle so genehmigt worden, also gehe ich einmal davon aus das das so stimmt. Das es technisch möglich ist, weiß ich, weils der Nachbar schon gemacht hat, allerdings hat der das soweit ich weiß "offiziell" nur als Abstellraum eingereicht oder überhaupt nur mal eine Bauanzeige für die Fenster und das andere Verfahren läuft noch. Mir gehts darum mit welcher Strategie ich dann beim Bausachverständiger bei der Gemeinde vorstellig werde. Also kann ich mit dieser Ausnahmeregelung auch mit Bauklasse 1 den Dachboden offiziell als Wohnraum bzw. 3. Geschoss deklarieren so lange ich die Außenhülle nicht verändere: |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]