|
|
||
Du meinst "bewilligungs- und anzeigePFLICHTIGEN", oder? Natürlich. Und woher bzw. woraus leitest du das ab?? Welche Art von Einzäunung meinst du? Eine, die eine bauliche Anlage darstellt oder eine solche, die keine baulich Anlage darstellt? Trifft für dich nicht zu. Du hältst Kühe? Wieviele? Und hast einen Stall? Wer hat dir aufgetragen, eine "offizielle" Absturzsicherung zu machen? Du bist im Grünland/freien Gelände. Da gibts/brauchts keine "offiziellen" Absturzsicherungen. |
||
|
||
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjRwcq-t4j_AhXj8rsIHSg2BncQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gemeinde24.at%2Fadmin%2Fupload%2Fimages%2F20210202080512_140f6969d5213fd0ece03148e62e461e.pdf&usg=AOvVaw2EaT50MLR--RaU6HRiF9Te hier wird hinsichtlich einfriedung zwischen baulicher anlage und nicht baulicher anlage unterschieden, mit beispielen. |
||
|
||
@rocko567 Zur Frage der Unterscheidung "bauliche Anlage - nicht bauliche Anlage" passt dieser link sehr gut. Hinsichtlich der dort angeführten gesetzlichen Regelungen (Anzeigepflicht - Bewilligungspflicht - Frei) allerdings aufpassen! Da stimmt es nicht mehr und ist alter Gesetzesstand!!! |
||
|
||
|
||
danke für den hinweis. ist die errichtung einer einfriedung (nicht bauliche anlage) im grünland bewilligungsfrei? |
||
|
||
Zum System der NÖ Bauordnung zwecks besserem Verständnis: Die Bauordnung unterscheidet a) bewilligungspflichtige (§14) b) anzeigepflichtige (§15) und c) meldepflichtige (§16) Vorhaben. Alles was nicht ausdrücklich unter a), b) oder c) aufgelistet ist, ist automatisch "frei", ohne dass das irgendwo noch extra angeführt wird. Einfriedungen, die KEINE bauliche Anlage darstellen, brauchen daher generell keine Baubewilligung, weil gem. § 14 Z. 2 nur "bauliche Anlagen" bewilligungspflichtig sind. Eine solche Einfriedung braucht auch keine Bauanzeige, weil sie unter den anzeigepflichtigen Bauvorhaben (§15) nicht angeführt ist. Somit ergibt sich zwingend, dass eine solche Einfriedung "frei" ist. Das muss daher auch gar nicht irgendwo ausdrücklich stehen (und steht auch nirgendwo). Und: Weil eine solche Einfriedung (=KEINE bauliche Anlage) generell "frei" ist, gilt das auch unabhängig von irgendeiner Flächenwidmung. Somit auch im Grünland! Jetzt gibts in den Gesetzen halt oft Sonderregelungen. Eine davon betrifft Einfriedungen, welche KEINE baulichen Anlagen sind (grundsätzlich bewilligungsfrei - siehe oben), aber gegen öffentliche Verkehrsflächen (im Abstand bis max. 7m) gerichtet sind. Solche Einfriedungen sind wegen der speziellen Erwähnung im § 15 Abs. 1, Zif. 1, lit. b) anzeigepflichtig. Und auch das gilt generell, d.h. mangels einer speziellen Regelung in allen Widmungsarten (und somit auch im Grünland). Wie man sieht, hat das alles nichts mit § 17 - "bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben" zu tun. Denn im § 17 stehen nur solche Vorhaben, welche grundsätzlich bzw. bei strenger Auslegung entweder einer Bewilligungspflicht, einer Anzeigepflicht bzw. einer Meldepflicht unterliegen. Dazu zählt der Gesetzgeber sodann im §17 einzelne Ausnahmen auf, welche dennoch generell frei sind, obwohl sie den Definitionen für Beilligungs-, Anzeige- oder Meldepflicht entsprechen. Somit erklärt sich auch, warum eine Einfriedung, welche KEINE bauliche Anlage ist und nicht gegen eine öffentliche Verkhersfläche gerichtet ist und schon aus diesem Grund "frei" ist, im §17 nicht extra als bewilligungs- und anzeigefrei aufgelistet ist. 1 |
||
|
||
Danke für eure Antworten! Ja! Nein nicht für mich selbst, aber ein bekannter Bauer kommt einige Male im Jahr vorbei, mäht die ganze Wiese und nimmt das Heu dann mit für die Kühe, das wird mir aber wahrscheinlich wenig weiterhelfen schätze ich. Naja die das Gelände ist teilweise sehr steil, in etwa vergleichbar mit einer schwarzen (steilen) Skipiste, da würde ich aus Sicherheitsgründen gerne etwas machen, so etwas müsste ja doch möglich sein oder? Danke für den Link! Das heißt so einen Sockel mit Zaun darauf dürfte ich machen weil bewilligungsfrei, das wäre schon mal gut, da es auch einen gewisesn Absturzschutz bietet Sehr schön erklärt, vielen Dank dafür! |
||
|
||
"bei durchgehenden Sockelkonstruktionen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich," |
||
|
||
ich hab letztens bei einer radtour ein als grünland gewidmetes grundstück gesehen, welches von den eigentümern offensichtlich als garten verwendet wird. dabei habe ich einige dinge auf dem grundstück gesehen, bei denen ich mir nicht vorstellen kann, dass dies rechtens ist.
.... sind privatpersonen, keine bauern. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]