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Es steht nirgends ein Mindestabstand, also sollte passen. Zur Sicherheit würde ich mir auch überlegen, wie man die Fundamente trennen kann. Andererseits zählt unsere Garage auch als Nebengebäude, obwohl sie direkt ans Haus angebaut ist. Einzige Voraussetzung war, dass sie statisch unabhängig sein muss. Wir haben also jetzt zwischen Garage und Haus zwei Wände (Garage+Haus). Wenn man das auch auf die Gartenhütte anwendet, dürftest du das Vordach sogar fest mit der Hütte verbinden, solange die Verbindung keine statische Funktion hat. Da würde ich aber meine Hand nicht ins Feuer legen. |
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Leider fehlt wiedereinmal vom Fragesteller das Bundesland Bitte ergänzen, dann ev bessere Hilfe möglich |
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Gilt nicht in NÖ! Da wäre auch eine konstruktive Verbindung untersagt. |
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Wir sind in NÖ und im Titel steht auch NÖ. Was verstehst du unter einer konstruktiven Verbindung? Uns wurde gesagt, dass beide Gebäude unabhängig voneinander stehen können müssen. Es gibt so viele Bauwichgaragen, die ans Haus angebaut sind, die dürften ja sonst auch nicht genehmigt sein 🤔 |
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Eine einzige Schraube von einem zum anderen Gebäude wäre bereits eine konstruktive Verbindung, selbst wenn sie keine statische Funktion erfüllt. Als Ausnahme gilt eine Verblechung oder dergleichen, um ein Eindringen von Regenwasser in die Trennfuge zu verhindern. Der bloße Anbau an ein anderes Gebäude stellt jedoch keine Verbindung dar. |
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Du kennst dich offensichtlich besser aus als ich. Wieder was gelernt 👍 Ob wir jetzt Schraubverbindungen dazwischen haben, weiß ich nicht - aber dürften dann wohl nicht sein. Das Vorhaben von @KurtMeixner dürfte dann aber auf jeden Fall zulässig sein, oder? |
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Die bautechnische Ausführung wäre kein Problem. Aber die rechtlichen Vorgaben oder Einschränkungen auf einem parifizierten Grundstück gilt es noch zu klären. Dazu kann ich leider nichts beitragen. |
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Vielen Dank für die Antworten, auch die Info bzgl. erlaubter Verblechung ist sehr hilfreich, dann werde ich das so machen! LG |
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