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laut: http://www.noe-gestalten.at/serien/Fallen_fuer_hausbauer.pdf
einrücken so wie du es willst ist glaube ich nicht möglich, weil der nachbar ja anbauen muss bzw. du an sein haus. frag dazu aber nochmals genau auf dem bauamt nach, vielleicht ist auch einseitig offen zulässig. woher hast du die informationen? |
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Bauordnung definiert' s - in NÖ schaut das so aus:
http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_70.php grafisch illustriert (Wien) wäre es z. B. hier zu finden: http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/planzeigen/zeichen-bebplan.html Heißt, das Haus muss ans andere (Nachbar) angebaut sein. Garage dran setzen und Haus woanders ... glaube ich eher nicht, dass es das spielt. Wenn Garage und Haus ein Gebäude sind, dann wird das wohl auch so gelten = dieses Gebäude ans Nachbarhaus anbauen; ist dann aber ohnehin eine Einheit. |
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Du kuppelst - die Garage an den Nachbarn und baust dein Haus dann an die Garage dran. |
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Das Haus muss an die Garage kuppeln (egal an welchen Teil), muss aber nicht mehr an den Nachbarn kuppeln.
Ist das korrekt (sorry fürs blöd nachfragen :) ) |
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nochmals Bauordnung Wenn man die Garage als Nebengebäude definiert:
http://www.bauordnung.at/oesterreich/niederoesterreich/niederoesterreich_bauordnung_paragraph_4.php ... dann wird die gekuppelte Bauweise wohl eher so gemeint sein, dass die Hauptgebäude aneinander gekuppelt sind .... Da sind allerdings die Experten für die Bauordnung gefragt (liest hoffentlich jemand). Ev. bei der Baupolizei zu hinterfragen. |