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"Möglich" ist wahrscheinlich auch was anderes. Oder meinst du unter "möglich" bewilligungs- und anzeigefrei?? Ja Ja Ja Keine Ahnung, was ein "Sichtschutzsteher" ist??? Das muss genauer beschreiben oder aufzeichnen. Kann man nicht so generell und fix beantworten. Kommt auf die Einzelsituation an. Aber viel mehr als 50cm Höhe sollten es nicht sein. Ansonsten könnte man eine Diskussion darüber beginnen, was es ist. Auch das musst näher definieren und beschreiben. Ein Gartengriller?? |
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Hallo! Danke mal für die Antwort! Ad4 Seitenwände: zB sowas Bildquelle: https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/519QRd4I8PL.jpg oder sowas Bildquelle: https://holz-senco.de/tl_files/standard/bilder/holz/blumenkaesten-rankgitter/pergolen/600/scheerer-pergole-20.jpg Ad5: Feuerstelle: Bildquelle: https://freshideen.com/wp-content/uploads/2014/04/pergola-mit-kamin-selber-bauen.jpg Danke und lG |
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Beachte die Defintion des Begriffes "Wand" in der aktuellen Bauordnung: "...seitlicher Raumabschluss, der zu mehr als der Hälfte aus flächigen Bauteilen (z. B. Wandbauteile, Fenster, Türen, Tore, Brüstungen) bzw. aus flächig wirkenden Bauteilen (z. B. Gitter, Lamellen, Netze) besteht" Deine Beispile von oben für "Seitenwände" werden in diesem Sinne somit als "Wand" gelten. Und dann ist es aber keine Pergola mehr. - Geht so also nicht! Ad "Feuerstelle": Die Aufstellung eines "Ofens" ist lt. Bauoprdnung frei. Als "Ofen" gilt laut Kommentar zur Bauordnung z.B. auch ein Kachelofen. Obwohl ich das jetzt nirgendwo ausdrücklich so gefunden habe, nehme ich mal an, dass das auch für "Kaminöfen" so gilt. Aber: der Kamin dazu ("Rauchfang") ist sicher bewilligungspflichtig. Da könnte man in deinem Beispiel - wenn man ganz spitzfindig ist - zu diskutieren beginnen: Die "Feuerstätte" aus deinem Beispiel ist ja nicht nur "Ofen", sondern oben drauf gleich auch ein "Kamin" gesetzt. Andererseits sind auch "Gartengriller" freigestellt. Die sind sehr oft auch gemauert und haben oben auch noch den Rauchabzug aufgesetzt. Ich würd also sagen: vermutlich wird das kein baurechtliches Thema sein bzw. werden. Es sei denn du rauchst die Nachbarn ein......dann könnte zumindest eine Diskussion darüber beginnen... |
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Danke :) Da sieht man wie einen das Gefühl täuschen kann, ich hätt eher gedacht dass der Kamin troubles macht, nicht die Gitter auf der Seite. Die Gitter kann man also nicht als "Rankhilfe", die ja die Pergola eigentlich ist, argumentieren? LG |
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Nein. Per Definition nicht. |