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NÖ- Grünland Pergola

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  •  Gizmo
30.4. - 3.5.2020
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Hallo!
Ich würde gerne in unserem großen Garten (Grünland) eine Sitzmöglichkeit schaffen, die ein wenig abgegranzt und "überdacht" (überwachsen) ist. 
Das Einzige, was möglich scheint, soweit ich die Bauordnung verstanden habe, wäre eine Pergola. 
Meine Fragen zur Pergola: 
1. Befestigung im Boden: Darf ich hier Punktfundamente machen?
2. Boden: was ist hier möglich? Terrassensteine?
3. Bewuchs: Wenn ich ein dichtes Pflanzendach habe zählt es weiter als Pergola, so hoffe ich ;) 
4. Seitenwände: Dürfen Sichtschutzsteher (mit sehr kleindimensionalen Öffnungen) verwendet werden? Die helfen ja auch beim "ranken". Bzw. ab wann gilt eine Seite als geschlossen? Wie hoch dürfte ein Mäuerchen/eine Mauer sein, die man als Ablage,... verwendet
5. Ich würde gerne eine Feuerstelle "integrieren". Kann mir jemand sagen wo ich die Regelungen für Feuerstellen finden kann? Kann ich hier etwas "betonieren" (so in der Art Kamin) oder wäre das nicht erlaubt? 
Ich glaube @karl10 war hier immer sehr kompetent, konnte mir vor der Baubewilligung und beim Hausbau einige Fragen beantworten.
Danke schon für eure Hilfe!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.5.2020  (#1)

zitat..
Gizmo schrieb: Das Einzige, was möglich scheint, soweit ich die Bauordnung verstanden habe, wäre eine Pergola.

"Möglich" ist wahrscheinlich auch was anderes. Oder meinst du unter "möglich" bewilligungs- und anzeigefrei??

zitat..
Gizmo schrieb: 1. Befestigung im Boden: Darf ich hier Punktfundamente machen?

Ja

zitat..
Gizmo schrieb: 2. Boden: was ist hier möglich? Terrassensteine?

Ja

zitat..
Gizmo schrieb: 3. Bewuchs: Wenn ich ein dichtes Pflanzendach habe zählt es weiter als Pergola,

Ja

zitat..
Gizmo schrieb: 4. Seitenwände: Dürfen Sichtschutzsteher (mit sehr kleindimensionalen Öffnungen) verwendet werden?

Keine Ahnung, was ein "Sichtschutzsteher" ist??? Das muss genauer beschreiben oder aufzeichnen.

zitat..
Gizmo schrieb: Wie hoch dürfte ein Mäuerchen/eine Mauer sein, die man als Ablage,... verwendet

Kann man nicht so generell und fix beantworten. Kommt auf die Einzelsituation an. Aber viel mehr als 50cm Höhe sollten es nicht sein. Ansonsten könnte man eine Diskussion darüber beginnen, was es ist.

zitat..
Gizmo schrieb: 5. Ich würde gerne eine Feuerstelle "integrieren".

Auch das musst näher definieren und beschreiben. Ein Gartengriller??




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  •  Gizmo
2.5.2020  (#2)
Hallo!
Danke mal für die Antwort!
Ad4 Seitenwände: zB sowas

https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/519QRd4I8PL.jpgBildquelle: https://images-eu.ssl-images-amazon.com/images/I/519QRd4I8PL.jpg
oder sowas 

https://holz-senco.de/tl_files/standard/bilder/holz/blumenkaesten-rankgitter/pergolen/600/scheerer-pergole-20.jpgBildquelle: https://holz-senco.de/tl_files/standard/bilder/holz/blumenkaesten-rankgitter/pergolen/600/scheerer-pergole-20.jpg
 
Ad5: Feuerstelle: 

https://freshideen.com/wp-content/uploads/2014/04/pergola-mit-kamin-selber-bauen.jpgBildquelle: https://freshideen.com/wp-content/uploads/2014/04/pergola-mit-kamin-selber-bauen.jpg

Danke und lG


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.5.2020  (#3)
Beachte die Defintion des Begriffes "Wand" in der aktuellen Bauordnung:

"...seitlicher Raumabschluss, der zu mehr als der Hälfte aus flächigen Bauteilen (z. B. Wandbauteile, Fenster, Türen, Tore, Brüstungen) bzw. aus flächig wirkenden Bauteilen (z. B. Gitter, Lamellen, Netze) besteht"

Deine Beispile von oben für "Seitenwände" werden in diesem Sinne somit als "Wand" gelten. Und dann ist es aber keine Pergola mehr. - Geht so also nicht!

Ad "Feuerstelle":
Die Aufstellung eines "Ofens" ist lt. Bauoprdnung frei. Als "Ofen" gilt laut Kommentar zur Bauordnung z.B. auch ein Kachelofen. Obwohl ich das jetzt nirgendwo ausdrücklich so gefunden habe, nehme ich mal an, dass das auch für "Kaminöfen" so gilt.

Aber: der Kamin dazu ("Rauchfang") ist sicher bewilligungspflichtig. Da könnte man in deinem Beispiel - wenn man ganz spitzfindig ist - zu diskutieren beginnen: Die "Feuerstätte" aus deinem Beispiel ist ja nicht nur "Ofen", sondern oben drauf gleich auch ein "Kamin" gesetzt.
Andererseits sind auch "Gartengriller" freigestellt. Die sind sehr oft auch gemauert und haben oben auch noch den Rauchabzug aufgesetzt.

Ich würd also sagen: vermutlich wird das kein baurechtliches Thema sein bzw. werden. Es sei denn du rauchst die Nachbarn ein......dann könnte zumindest eine Diskussion darüber beginnen...


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  •  Gizmo
3.5.2020  (#4)
Danke :)
Da sieht man wie einen das Gefühl täuschen kann, ich hätt eher gedacht dass der Kamin troubles macht, nicht die Gitter auf der Seite.
Die Gitter kann man also nicht als "Rankhilfe", die ja die Pergola eigentlich ist, argumentieren?

LG


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.5.2020  (#5)
Nein. Per Definition nicht.

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