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[NÖ] Grundstücksgrenze - Schatten als Grenze?

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  •  alles
4.3. - 11.3.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebe Forummitglieder,

bei einer zufälligen Überprüfung des Grundstücks meines Elternhauses ist mir aufgefallen, dass die Grundstücksgrenzen in der Luftaufnahme zwar weitgehend übereinstimmen, das Einfamilienhaus jedoch nach oben links verschoben dargestellt wird. Bei genauerer Betrachtung erkennt man, dass die Schatten des Dachs mit diesem „neuen“ Standort übereinstimmen – was zwar unlogisch erscheint, aber dennoch mit dem Foto übereinzupassen scheint.

Um Klarheit zu schaffen, ließ ich einen ortsansässigen Geometer kommen, der das Grundstück vermessen hat. (~ 1400€ Eigenkosten) 

Das Ergebnis: Das Grundstück stimmt mit dem Einreichplan von 1986 überein (Gebäude wurde durch Eigenregie eingemessen ohne Geometer). Laut Kataster ist das Haus jedoch zu weit oben und links eingetragen. Der Geometer erklärte, dass dies im Kataster neu eingetragen werden müsse, wofür eine Grenzverhandlung erforderlich sei. Zudem würden pro Messpunkt zusätzliche Kosten anfallen.

Ich erinnere mich nicht mehr genau an die genannten Beträge, aber sie lagen im mittleren vierstelligen Bereich.


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Mich würde interessieren, warum ich die Kosten für eine Korrektur tragen muss, obwohl sowohl der ursprüngliche Einreichplan von 1986 als auch der aktuelle Ist-Zustand übereinstimmen.

Hat jemand bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht oder ist selbst betroffen?

Ich freue mich über eure Beiträge,
lg aus dem Waldviertel.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
4.3.2025  (#1)
Stört dich, wie es dargestellt eingetragen ist?

Wahrscheinlich ist das Grundstück garnicht im Grenzkataster eingetragen (nicht strichliert unterstrichen) dann hat die Darstellung eh nur informativen Charakter.

Um in den Grenzkataster zu kommen, ist eine Grenzverhandlunng erforderlich, das ist soweit richtig.
4000-5000€ ist schon ca eine realistische Größenordnung.

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  •  Ro78
11.3.2025  (#2)
Ich habe noch nichts von einer verpflichtenden Eintragung im Grenzkataster gehört. Das ist nur fällig wenn man was drauf baut und eine Baugenehmigung dafür braucht, dann unter best. Umständen muss es vermessen werden und im Grenzkataster eingetragen werden.
Ist aber bei dir nicht der Fall, oder?
Warum tust du dir das also an?
LG

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