Hallo,
wir haben ein Projekt in NÖ und hier geht es um die Bauklasse II, das Grundstück ist in Hanglage. Bei der Fassadenabwicklung erfüllen wir auf 3 Seiten die Bebauungshöhe. Nun ist aber auf der unteren Seite des Hauses der Keller zum Teil (Einfahrtstor zur Garage) sichtbar, das Rest ist hinter dem Erdkörper versteckt. Meine Frage lautet: bei der Berechnung von der Gebäudehöhe, soll ich bei der Gebäudefläche nur den sichtbaren Teil vom Keller inkludieren, oder auch alles das was im Erdkörper versteckt ist? Ich bitte um eine rasche Antwort. Danke im Voraus!
Gesamten Text anzeigen