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Ganz genau das sollte bei so einem HWB gemacht werden (unabhängig von der Bewilligung). Für die genauen Maßnahmen wäre eine Energieberatung sicher aufschlussreich, oder du stellst ein paar Details hier ins Forum. |
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Hallo Margusch ja macht schon Sinn einen BM aufzusuchen der dich berät welche Maßnahmen notwendig wären - höchst wahrscheinlich neue Fenster und Wärmedämmung an den Wänden. Es gibt aber in der Bauordnung im §70, (6) diesen Absatz : (6) Hat ein Gebäude im Bauland ursprünglich eine Baubewilligung aufgewiesen, wurde von dieser jedoch vor mehr als 30 Jahren ohne baubehördliche Beanstandung abgewichen und kann es nicht nach § 14 neuerlich bewilligt werden, gilt dieses Gebäude als bewilligt, wenn dies unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Bestimmung beantragt wird, der Behörde die Zustimmung des Grundeigentümers (der Mehrheit der Miteigentümer) nachgewiesen wird und vollständige Bestandspläne vorgelegt werden. Die Baubehörde hat darüber einen Feststellungsbescheid zu erlassen. Ist etwas kompliziert, aber kurz gesagt - für schon ältere Gebäude gibt es gewisse Ausnahmen was die Baubewilligung betrifft. Vielleicht weiß jemand hier im Forum dazu genaueres oder du fragst den Baumeister ob du in die Regelung reinfällst. LG |
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