Nö Landwirtschaftliche Nutzfläche auf Bauland Wohngebiet [NÖ]
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Cobalt
[NÖ]
[Niederösterreich]
5.5.
- 6.5.2022
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Hallo Forumnutzer!
Ich möchte mich nur vorab informieren bevor ich jemanden bei der Gemeinde bzw. nochmal dem Landwrit gegenüber trete und hoffe hier auf einen Denkanstoß bzw. Hilfe.
Unser Haus steht mitten in einer Siedlung die lt. Flächenwidmungsplan als BW (Bauland - Wohngebiet) gekennzeichnet ist. Neben uns befinden sich noch weitere nicht bebaute Grundstücke (Baugründe versch. Eigentümer seit Ewigkeiten) mit einem Gefälle in unserer Richtung. Bis jetzt war alles eine Wiese die einfach gemäht wurde und es gab keine Probleme bezüglich Wasser, auch nicht bei einem Platzregen.
Allerdings wird jetzt auf einmal Mais angebaut und ich habe jetzt doch gewisse Bedenken bezüglich Wasser das in unsere Richtung schießt. Es geht uns gar nicht um Lärm, Gestank oder Dreck sondern alleine ums Wasser. Lt. der ersten Aussage des Landwirtes ist es ihm Scheiss egal wenn bei uns der Schlamm reinläuft und hat mich dann einfach stehen lassen. :)
Ich habe mir verschiedenste Dokumente im RIS (Benützungsarten, Flächenwidmungsplan, Raumordnung,...) durchgelesen finde aber leider absolut keinen Passus über landwirtschaftliche Nutzflächen (nicht Bebauung) auf Bauland Wohngebiet. Gibt es hier Dokumente die diese Nutzung unterstützen bzw. verhindern?
Oder gibt es gewisse "Regeln" die bei der Ackernutzung im Wohngebiet eingehalten werden müssen ? Schutzgräben, Abstände, Grünstreifen oder dergleichen ?
Es geht mir nicht darum hier die Agrarnutzung zu verhindern sondern um eine Sinnvolle Lösung für beide Seiten zu erreichen. Eine Mauer ist in Planung aber aktuell heuer nicht mehr finanzierbar.
Ihr beide seid Nachbarn, als Nachbarn sind gewisse Emissionen hinsichtlich der Nutzung der Grundstücke zu dulden. zB bei einer Landwirtschaftlichen Nutzung hast du kaum Chancen etwas gegen den Mais Anbbau oder Gestank zu tun. Das ist aber auch nicht notwendig, da es dir darum nicht geht. Grndsätzlich sind alle Emissionen zu dulden, die ortsüblich mit der Nutzung einhergehen, also Lärm, Gestank und so weiter...
Was du auf jeden Fall nie dulden musst, sind direkte Emissionen gegen dein Eigentum und Grundstück. § 364 ABGB ff. Schlamm ist definitiv nicht ortsüblich und es könnte für euch zu Schäden führen. Dass heist, du kannst als Nachbar verlangen, dass er dafür sorgt, dass durch seine Nutzung solche negatien Auswirkungen auf dich nicht zurückfallen.
am liebsten würde ich es ja nicht dazu kommen lassen as bei mir Schlamm rein läuft. Weitere Maßnahmen sind hier leider seitens des Landwirtes nicht geplant, den rechtmäßigen Grundstückseigentümern (Nachbarn) ist es auch egal :)