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im vorderen Bauwich dürfen normal keine Gebäude zb Garage errichtet werden. |
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In bestimmten Fällen schon: § 51 Bauwerke im Bauwich - das Gefälle zwischen der Straßenfluchtlinie und der vorderen Baufluchtlinie mehr als 5 % beträgt oder - der Bebauungsplan dies ausdrücklich erlaubt. |
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HQ 100 ist egal, wie du sagst 1 mm über der Wasserlinie bauen reicht Wasserrechtliche Genehmigung brauchst auch nicht, sprich einfach mit der Gemeinde klären |
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