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[NÖ] NÖ - Garage im HQ100 [W]

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  •  PlanerArch
  •  [W]
  •  [Wien]
23.1. - 25.1.2025
3 Antworten | 3 Autoren 3
3
Hallo zusammen,

Weiß jemand ob man eine Garage im HQ100 errichten darf?
Konkret geht es um ein Grundstück in NÖ im Überflutungsgebiet. Im vorderen Bauwich soll eine Garage errichtet werden.
Nun befindet sich das Grundstück zur Gänze im HQ100.

Lt. OIB 3 ist nur definiert, dass das Fußbodenniveau von Aufenthaltsraum über dem HQ100 sein muss. Nach meinem Verständnis würde nichts dagegen sprechen, eine Garage im HQ100 zu errichten - da kein Aufenthaltsraum.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gesammelt oder kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank!

LG PlanerArch

  •  hausplanung
  •   Silber-Award
23.1.2025  (#1)
im vorderen Bauwich dürfen normal keine Gebäude zb Garage errichtet werden.

1
  •  bn_3
24.1.2025  (#2)

zitat..
hausplanung schrieb: im vorderen Bauwich dürfen normal keine Gebäude zb Garage errichtet werden.

In bestimmten Fällen schon:

§ 51 Bauwerke im Bauwich
  • Im vorderen Bauwich dürfen Garagen einschließlich angebauter Abstellräume sowie Gebäude für Abfallsammelräume oder -stellen mit einer bebauten Fläche von nicht mehr als insgesamt 100 m² errichtet werden, wenn
    - das Gefälle zwischen der Straßenfluchtlinie und der vorderen Baufluchtlinie mehr als 5 % beträgt oder
    -   der Bebauungsplan dies ausdrücklich erlaubt.



  • 1
    •  Lu1994
    •   Silber-Award
    25.1.2025  (#3)
    HQ 100 ist egal, wie du sagst 1 mm über der Wasserlinie bauen reicht

    Wasserrechtliche Genehmigung brauchst auch nicht, sprich einfach mit der Gemeinde klären

    1



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