|
|
||
Oder zählt die Kosntruktion als "Aufbau" des Hauses und somit bewilligungspflichtig? Da nicht raumbildend würde es aber meiner Meinung nach nicht zur Gebäudehöhe zählen und somit jedenfalls bewilligungsfähig? Was denkt ihr? |
||
|
||
Niemand der mir dabei helfen kann? |
||
|
||
Wenn du etwas Glück hast schaltet sich @Karl10 hier ein. Er ist wirklich fit bei dem Thema. in deinem Profil steht du baust in Niederösterreich - das ist bei solchen Rechtsfragen immer wichtig. Könnte uns in ferner Zukunft auch mal treffen. Haben ebenso einen Bau bei dem das oberste Geschoß wegen der Höhe zurück springt und eine Dachterrasse bildet. Wir wollen erstmal keine Pergola, da wir nicht sicher sind ob wir das überhaupt nutzen werden - ist halt schon Affenheiß da oben. Wenn man was vergessen hat ist der Weg in's EG immer ein weiter :) |
||
|
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]