Liebes Forum,
aktuell bin ich bei der Immobiliensuche wieder mit einer Kuriosität konfrontiert. Unser Objekt der Begierde steht auf einen Grundstück mit folgender Flächenwidmung: "35% | o,k | 6,70"
Die Grundstücksbreite beträgt 15,25m.
Das Haus ist Baujahr 1965.
Die Hausfront ist 8,2m breit
Ursprünglich betrug das Bauwich links 2,80m und das Bauwich rechts 4,25m.
4 Jahre nach Fertigstellung des Haupthauses wurde eine 3,25m breite Garage auf der rechten Seite angebaut. Verblieben ist ein seitliches Bauwich auf der rechten Seite von 1,00m. Da an der Garage hinten ein weiters Zimmer zu Wohnzwecken angebaut wurde, gehe ich hier von der Festlegung der gekuppelten Seite aus. Für den Anbau sind alle Unterlagen wie, Bescheide, Benützungbewilligung, Pläne vorhanden und stimmen auch mit den echten zustand überein.
Wie verhält es sich nun wenn ich im linken Bauwich wärmedämmen will? Welche Grenzen sind mir hier gesetzt?
Die einzige Baufluchtlinie welche am Flächenwidmungsplan eingezeichnet ist, ist die zur Straßenseite, aber die ist heir uninteressant. Ansonst gibt es keine zusätzlichen Linien (außer Grundgrenzen selbst)
mit freundlichen Grüßen
Gesamten Text anzeigen