Soweit ich die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] für NÖ richtig interpretiere fallen Spielgeräte nicht darunter. Gilt dies egal, wie diese ausgestaltet sind? Ich plane im Garten ein Spielgerät bestehend aus Schaukel, Rutsche etc. und vor allem auch einem "Spielhaus" oberhalb auf Stelzen über der Sandkiste hinzustellen. Muss ich also bei dem Spielhaus keinerlei BO BO [Bauordnung/Baugesetz]-Vorschriften beachten? Im Prinzip schaut dieses aus wie eine richtige Gartenhütte (rundum zu, kleine Fenster und Türen...), nur mit geringerer Raumhöhe, da für Kinder, aus. Ich schätze der Boden des Hauses liegt ca. 1,5m über Erdniveau und die Dachspitze dann auf ca. 3m.
Aufstellung im Garten sowie vorderen Bauwich problemlos möglich?
ich war mir halt unsicher, weil das Spielhaus über der Sandkiste eigentlich auch als Kinder-Gartenhütte durchgehen würde. Sprich wie dann die Abgrenzung erfolgt, wenn jemand eine echte Gartenhütte samt Rutsche hinstellt und meint, es ist ja ein Spielgerät.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Mach es einfach. Und, wenn sich jemand aufregt wegen einem PV-Modul (!) auf einem Spielhaus, dann ist ihm eh nicht mehr zu helfen...