« Baurecht  |

[NÖ] Technikraum und Stützmauer Bewilligungspflichtig/Anzeigepflichtig [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  premo
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.2. - 17.2.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
2


_aktuell/20250213842356.jpg

_aktuell/20250213292836.jpg

Hallo,
folgende Frage: Ich würde gerne wie auf der Skizze einen Raum für die Pooltechnik mauern und anschließend einen rechteckigen Pool errichten. Dafür benötige ich eine Stützmauer da das Gelände leicht abschüssig ist. Den Technikraum kann man von der Seite betreten und auf der Decke mache ich eine kleine Liegefläche.

Ich denke sowas ist bewilligungspflichtig?

  •  Krautla
13.2.2025  (#1)
Das Gebäude für die Pooltechnik ist jedenfalls bewilligungpflichtig.
Der Pool inkl. der aufgrund der Hanglage erforderlichen Stützmauern wäre für sich selbst bis zu einem Fassungsvolumen von 50m³ bewilligungs-, anzeige- und meldefrei (§17 Abs. 2 NÖ BO) und über 50m³ bewilligungspflichtig.

Falls alles als zusammenhängendes Bauwerk errichtet wird ist auch der Pool unter 50 m³ bewilligungspflichtig.

1
  •  premo
17.2.2025  (#2)
guten morgen,

danke für die rückmeldung. war am freitag sowieso bei der gemeinde und hab gleich nachgefragt.
dass die mauer als teil des pools gerechnet werden kann und nicht bewilligungspflichtig ist wusste ich nicht. hat mir auch das bauamt so bestätigt. der technikraum ist es aber jedenfalls genau wie geschrieben.

danke

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [NÖ] Vorgangsweise Hausverkauf