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Wenn die Überdachung bewilligungsfähig ist, kann man auch im Nachhinein um Bewilligung ansuchen. D.h. zu Beginn muss geklärt werden, ob die Überdachung bewilligungsfähig ist. Es handelt sich zumindest um eine bauliche Anlage, Details wären dazu aber noch zu klären. Am Hauptgebäude angebaut, oder eigenständig stehend? Wände vorhanden? Die Terrasse selbst wurde mit dem Hauptgebäude bewilligt (Lage, Ausmaße, Höhenlage)? |
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Woraus schließt du, dass eine offene, freistehende Terassenüberachung eine bauliche Anlage ist? Wir wissen dazu noch zu wenig, wie die Terassenüberdachung gestaltet ist. |
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Weil eine -Überdachung mit 40m² Grundfläche zumindest ein Bauwerk ist, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist. |
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Wie Hobbyplaner schon geschrieben hat: Wir wissen schon genug um zumindest sagen zu können, dass es sich um eine bauliche Anlage handelt. Es hat einen Boden und ein Dach. Es könnte auch ein Gebäude sein, dazu wissen wir aber wirklich noch zuwenig. |
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Für mich ist das nicht klar, ev. könnte uzi Licht ins Dunkel bringen, wenn er zb. ein Foto posten könnte. Die nö. Bauordnung sieht folgendes vor: " bauliche Anlagen: alle Bauwerke, die nicht Gebäude sind; Bauwerk: ein Objekt, dessen fachgerechte Herstellung ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erfordert und das mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist;" |
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Warum nicht? Genau das was du selbst nochmals zitiert hast, trifft definitiv bei einer Überdachung zu: Stimmt! Nachdem ich die (ersten 16) Bilder in Uzis Profil durchgesehen habe, weiß ich auch, dass es kein Gebäude ist. |
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