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[NÖ] Vorgangsweise Hausverkauf [NÖ]

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
14.2. - 15.2.2025
8 Antworten | 6 Autoren 8
8
Hi.
Meine Frage passt hier am besten rein obwohl es eigentlich nicht Baurecht sondern Vertragsrecht betrifft.

Folgender Sachverhalt:

mein leerstehendes Haus wird verkauft
Käufer ist gefunden und Verträge sind im Entstehen

Käufer ist voller Tatendrang und will bereist KVs für Umbauten einholen

Käufer (den ich kenne, da er aus der Nachbarschaft ist) macht mir jetzt das Angebot gegen eine Anzahlung einen Schlüssel zu bekommen um mit den Firmen bzgl. der KVs Besichtigen zu können. Es ist ihm klar dass er nichts verändern darf sondern nur mit Firmen Besichtigen.

Wie würdet ihr das angehen? Kann ich sowas über einen selbst verfassten Vorvertrag regeln oder ist das ein NoGo bevor nicht der Notartermin war?
Was passiert wenn ihm ohne meine Anwesenheit ein Unfall am Grund passiert? Er gilt dann ja praktisch als mein Besucher/Gast.


Wäre über eure Einschätzung dankbar.



[Hinweis: Umfrageergebnisse sind nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar]

  •  newHome
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#1)
Den Tatendrang des Käufers in allen Ehren und kann ich auch nachvollziehen,
würde mich aber darauf nicht einlassen.

Zuerst macht er nur ein paar Besichtungstermine mit Firmen, dann stellt er schon das erste Zeug rein und schwupps wird sicher auch gleich mal irgendwo Hand angelegt.
War bei uns in abgeschwächter Form beim Hausverkauf genau das gleiche, da war zwar schon alles geregelt, die Käufer baten uns aber schon vor dem vereinbarten Übergabetermin Zugang zum Haus zu bekommen.

Der soll sich noch die paar Wochen gedulden, so ist wenigstens etwas Druck drauf alles weitere seinerseits zeitnah zu erledigen.

1
  •  newHome
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#2)
Abgestimmt mit: No Go


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  •  speeeedcat
14.2.2025  (#3)
Abgestimmt mit: Ja ist möglich

zitat..
fruzzy schrieb: Käufer (den ich kenne, da er aus der Nachbarschaft ist)

Bei persönlicher Bekanntschaft? Würde ich sicher machen.
Ihm ist sicherlich sehr geholfen, u.a. seinen genauen Finanzierungsbedarf für den Kauf und anstehende Renovierungsarbeiten zu evaluieren.


zitat..
fruzzy schrieb: Was passiert wenn ihm ohne meine Anwesenheit ein Unfall am Grund passiert?

Das Haus wird ja noch versichert sein. 
Schadensersatz nach Unfall kann nur bei einem fehlerhaften Verschulden deinerseits von Dritten gefordert werden. 
Und genau das springt die Haftpflicht ein, befriedet begründete Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche, gleich einer Rechtsschutzfunktion, ab.




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  •  waldi
14.2.2025  (#4)
Abgestimmt mit: Ja ist möglich
Bei persönlicher Bekanntschaft würde ich das ebenso machen.

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  •  kernoel
  •   Gold-Award
14.2.2025  (#5)
Abgestimmt mit: Ja ist möglich
Ich pfeif mir bei solchen Dingen generell wenig und bin jetzt 47 Jahre gut gefahren damit. 

Manchmal stell ich mir die Frage: Ein ganzes Leben in die Hose sch.... oder ev. einmal einfahren und dafür das restliche Leben entspannt. 


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  •  sharknz
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#6)
Abgestimmt mit: Ja ist möglich
Sogar bei meinem Kauf über einen Insolvenzverwalter war das problemlos möglich. Wir haben die Schlüssel direkt nach Zuschlag und und unserer Unterschrift auf das verbindliche und angenommene Kaufangebot bekommen. Du kommst als Käufer nach der Unterschrift nicht mehr aus der Sache raus, was soll also passieren?

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.2.2025  (#7)

Danke schon mal für eure Einschätzung. D.h. ich könnte ein kaufanbot oder vorvertrag selbst aufsetzen und unterschreiben lassen. Eigentlich kommt man in ö mit einer mündlichen kaufzusage eh auch schon nicht mehr so einfach raus. Preis und Bedingung ist bereits alles geklärt. Außerdem korrespondiert der Käufer bereits mit Rechtsanwalt bzgl Kaufvertrag aufsetzen und dieser liegt uns beiden bereits als Entwurf vor. Die Frage ist ob ich dann überhaupt noch vorvertrag benötige.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
15.2.2025  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb: as Haus wird ja noch versichert sein.
Schadensersatz nach Unfall kann nur bei einem fehlerhaften Verschulden deinerseits von Dritten gefordert werden.
Und genau das springt die Haftpflicht ein, befriedet begründete Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche, gleich einer Rechtsschutzfunktion, ab.

Ja Haus ist natürlich meinerseits voll versichert


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