Hallo!
In Niederösterreich ist es erlaubt Wärmeschutzverkleidungen bis zu einer Stärke von 20cm an (vor dem 1. Februar 2015) bewilligten Gebäuden nachträglich anzubringen, auch wenn dadurch der Seitenabstand zur Grundstücksgrenze unterschritten wird.
Meine Frage dazu: Gilt dies nur für die alten Gebäudeteile die vor diesem Datum bewilligt wurden, also wie schaut es z.B. für den Fall einer Aufstockung oder der Neuerrichtung einer Gaupe aus? Dürfte dann im Bereich der neuen Gaupe keine Dämmung mehr zusätzlich angebracht werden (wäre ja ziemlich sinnbefreit) oder darf die ursprüngliche Front bis nach ganz oben inkl. dem neuen Aufbau gedämmt werden?
Danke!
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