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NÖ: Widmung Grünland Parkanlage - Parkplätze möglich?

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  •  Architect
31.8. - 2.9.2021
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Hallo!

Gegenüber der Straße unseres Grundstückes befinden sich schmale Grundstücke mit der Widmung "Grünland Parkanlage" (dahinter ist ein kleiner Bach). Da das Nachbargrundstück gerade verkauft wurde, der neue Käufer aber kein Interesse an den gegenüberliegenden Grunland-Grudstücken gezeicht hat, wurde es uns angeboten.
Nun stell ich mir die Frage, wie man das Grundstuck nutzen könnte/dürfte.
Seit jeher verwildern diese, da sich niemand dafür interessiert bzw. diese nutzt.
Dürfte man einen Teil davon als Parkmöglichkeit nutzen (rein geschotterter Stellplatz, ohne Asphalt, Pflasterung ect.)?

Danke!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.8.2021  (#1)
Du meinst nur für dich - rein privat?

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  •  Architect
31.8.2021  (#2)
Ja nur für uns bzw. falls halt Besucher kommen.
Plane jedenfalls nicht ein Geschäft daraus zu machen ;)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.8.2021  (#3)
Baurechtlich kann das Ganze nur dann ein Thema werden, wenn du ein bewillgungspflichtiges Bauwerk errichtest. D.h. wenn diese Schotterung/Befestigung des Abstellplatzes ein bewilligungspflichtiges Bauwerk wird. Das ist dann der Fall, wenn man dazu ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse benötigt: Das ist in der Entscheidungspraxis meist dann anzunehmen, wenn man einen speziellen Bodenaufbau mit dem Ziel gewisser Tragfähigkeit (bei jeder Witterung), Entwässerung, Frostbeständigkeit udgl. macht, d.h. z.B. auskoffert und Unterbau einbringt und mit Deckschicht oben abschließt.

Bringt man allerdings auf den bestehenden Boden lediglich ein paar Zentimeter Schotter auf - so wie das auch jeder Laie schafft - dann wird man kaum von einem bewilligungspflichtigen Bauwerk gem. NÖ Bauordnung sprechen. Dann wirst du auf dieser Fläche einen PKW abstellen dürfen und es wird nach keiner gesetzlichen Bestimmung etwas dagegen einzuwenden sein.

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  •  Architect
2.9.2021  (#4)
Danke!

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