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das Einkommen - wird aus deinem Einkommensteuerbescheid genommen. Entsprechend gilt das ausländische Einkommen dann, wenn es in Ö zu versteuern ist. Zu meiner Bauzeit hat es noch die Möglichkeit gegeben den Durchschnitt der letzten 3 Jahre zu nehmen. |
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danke ! - thanx, ich war nämlich die letzten 2 jahre berflich als expat in deutschland tätig und zahlte deutsche lohnsteuer, somit hatte ich kein steuerpflichtiges einkommen in ö.
hoffe das sehen die behörden auch so, haben uns nun nämlich ein haus in nö gekauft und befürchten, dass wir die NÖ WBF nicht übernehmen können, da das heurige -wieder in ö steuerpflichtige einkommen - über der grenze ist. lg berni |
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Hallo berni75, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: NÖ Wohnbauförderung |