« Baurecht  |

NÖ: zählen Dachvorsprung >1m & Balkon zur bebauten Fläche? [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
2.11. - 3.11.2021
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Hallo!

Ich hätte eine allgemeine Frage - vermutlich hauptsächlich gerichtet an @Karl10 - bezüglich wie mit Dachvorsprüngen >1m Tiefe & Balkonen, die 1/3 der Gebäudelänge des Hauptgebäudes an der betreffenden Front bzw. 5m Breite überschreiten, umzugehen ist, sinngemäß natürlich auch im was die Überschreitung der erlaubten (Vorbauten)-Tiefe von Balkonen lt. §52 betrifft.
Müssen diese (unabhängig von ihrer Anordnung auf dem Grudnstück) bei Überschreiten dieser Grenzen dann zur bebauten Fläche und damit für die Bebauungsdichte berücksichtigt werden?
Ändert sich an diesem Sachverhalt etwas, wenn der Balkon am Ende des Balkones mit Säulen abgestützt wird? 

Für die Gebäudehöhe würden diese lt. §53 Abs (5) ja im Falle der Dachvorsprünge >1m bzw. bei Balkonen bei Überschreiten von 1/3 bzw. 5m berücksichtigt werden, damit auch gleichzeitig zur bebauten Fläche?

Woher mir diese Frage kommt, ist da beispielsweise ein Carport bzw. eine Terrassenüberdachung welche beispielsweise am Haus angebaut werden und somit Teil dieses wären, zur bebauten Fläche gezählt werden, auch wenn diese selbst nicht raumbildend sind. zumindest ist diese Handhabung allgegenwertig und ich schätze auch korrekt, da ich aber nicht ganz nachvollziehen kann woher diese Regelung kommt und somit die Vermutung nahe liegt, dass eben Vorbauten nach §52 möglicherweise die Ausnahme bilden und alles andere das darüber hinaus geht bzw. nicht explizit genannt ist dazuzuzählen ist?

In §4 "bebaute Fläche" ist nämlich diese nur als "senkrechte Projektion aller Teile von Gebäuden, die zumindest 2 Wände und 1 Dach haben (raumbildend sind) und mehr als 1m über Bezugsniveau liegen"
Wenn ich nur nach diesem Satz bewerten würde, würde es nämlich so sein, dass auch ein 5m tiefer "Balkon", der aus dem Haus auskragend und am Ende auf Säulen gestützt wird, nicht zur bebauten Fläche zählen würdew enn dieser nicht raumbildend wäre, genauso wie ein nicht raumbildendes Carport ect. also müss es ja noch irgendwo eine genauere Definition diesbezüglich geben schätze ich?

Bin euch für jede Hilfe sehr Dankbar!
LG
ProjectX


  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.11.2021  (#1)
Ganz versteh ich nicht, was da jetzt für dich das Problem ist. Auf den Punkt gebracht, geht es dir um die Frage, was zur "bebauten Fläche" und zählt und somit für die "Bebauungsdichte" relevant ist.
Genau diese Frage ist aber nach meiner Ansicht gesetzlich klar und eindeutig geregelt, sodass es kaum Probleme aufwirft.

Die "bebaute Fläche" ist im § 4 doch eindeutig definiert, oder? Was ist an dieser Defintion unklar? Und somit ist auch die Bebauungsdichte klar, die ja ausschließlich auf die "bebaute Fläche" abstellt.

Alles was du da darüberhinaus ansprichst - z.B. aus den §§ 52 bzw. 53 - hat hier nichts zu suchen und keine Relevanz. Bei diesen Bestimmungen gehts weder um "bebaute Fläche", noch um "Bebauungsdichte".

1
  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
3.11.2021  (#2)
Vielen Dank Karl!

Das Hilft mir schon sehr weiter, vielleicht wurde das von mir bisher auch einfach nur falsch gehandhabt und ich wusste deshalb nicht weiter. 

zitat..
Karl10 schrieb: Die "bebaute Fläche" ist im § 4 doch eindeutig definiert, oder?

Dann ist jeder Balkon/Terrassenüberdachung/Carport ect., das am Hauptgebäude hängt und somit Teil von dessen ist nicht der bebauten Fläche zuzuordnen, wenn der betreffende Bauwerksteil (Balkon/Terrassenüberdachung/Carport) an den drei übrigen Seiten zwischen den Säulen offen ist (keine Wand)?




1
  •  peterT1
  •   Gold-Award
3.11.2021  (#3)

zitat..
ProjectX schrieb:

Dann ist jeder Balkon/Terrassenüberdachung/Carport ect., das am Hauptgebäude hängt und somit Teil von dessen ist nicht der bebauten Fläche zuzuordnen, wenn der betreffende Bauwerksteil (Balkon/Terrassenüberdachung/Carport) an den drei übrigen Seiten zwischen den Säulen offen ist (keine Wand)?

So ist es.


1


  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.11.2021  (#4)
Korrekt!

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: [Gelöst] Grundstücksverletzung (NÖ)