|
|
||
B will also keine Stützmauer, sondern eine Böschung (natürlich auf dem Grundstück B)? Damit braucht es keine Absturzsicherung, somit also nicht zwingend einen Zaun. Wenn die Böschung gleich vom Urgelände (gewachsener Boden) stehenbleibt und nicht zu steil ist, würd ich mir keine Sorgen machen, dass da was absinkt. Vermutlich braucht es dazu auch keine Änderung der Baubewilligung, sondern es könnte im Zuge der Fertigstellungsmeldung bekanntgegeben werden? @Karl10 weiß das sicher genau. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]