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NÖ: Zaunfeld austauschen: Bewilligung/Anzeige/nix? [NÖ]

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  •  ptelea
  •   Gold-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.3. - 24.3.2019 1
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Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand helfen:

Bestehender Zaun zur Straße mit Betonsockel, Stehern und Maschendraht soll erneuert/repariert werden.
Wenn ich statt Maschendraht z.B. einen Aluzaun machen will (Betonsockel bleibt), muss ich das dann neu einreichen? (NÖ Bauordnung §14 Zif. 3 Abänderung von Bauwerken; aus meiner Sicht treffen die Bedingungen nicht zu)

Oder anzeigen? (§ 15 Abs. 1 Zif. 1 b Einfriedungen, die keine baulichen Maßnahmen sind)

Oder ist das bewilligungs-/anzeige-/meldefrei weil (§17 Zif. 3) das ganze nur unter "Instandsetzung" fällt? (wohl eher nein)

Einschränkung laut Bebauungsplan: nicht blickdicht und nicht höher als 2 m gesamt, der bestehende Zaun ist ca. 1,70 m hoch.

Wenn ich jetzt das "nur" anzeigen muss, kann ich dann (solange der neue Zaun nicht blickdicht ist) auch auf die max. erlaubten 2 m gehen?

Danke schon mal für eure Antworten!

  •  haeuselbauer
  •   Bronze-Award
24.3.2019  (#1)
Also dazu mal unverbindlich folgende Überlegungen:
Ein Zaun ist aus meiner Sicht kein Bauwerk, da nicht von Personen betretbar.

Ist der Zaun zur Straße gerichtet? Gemäß §15 gilt als anzeigepflichtig:
Einfriedungen, die keine baulichen Anlagen sind und gegen öffentliche Verkehrsflächen gerichtet werden, innerhalb eines Abstandes von 7 m von der vorderen Grundstücksgrenze;

Allerdings ist damit wohl die Errichtung gemeint, ob dein Vorhaben als "Neuerrichtung" zu zählen ist, hängt wohl davon ab, wie stark du den Zaun veränderst.

Eine Instandsetzung gibt es bei Bauwerken, dein Zaun ist aber wohl keines.


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