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vermutlich gilt überall die OIB richtlinie..http://www.bauordnung.at/oesterreich/oib_richtlinie4.php
3.2 Treppen 3.2.1 Die Stufenhöhe und der Stufenauftritt von Gebäudetreppen müssen den Werten der folgenden Tabelle 3 entsprechen. Die Stufen von Haupttreppen müssen in ihrem gesamten Verlauf gleich hoch und in der Lauflinie gleich tief sein. Tabelle 3: |
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ein gutes Steigungsverhältnis ist - 2h+b= 63cm
2x16,5+25,5= 58,5 Das kann sich ja mit gleicher Stufenanzahl ja nicht ausgehen, außer die Geschoßhöhe hat sich geändert. mfg |
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Stiege ist meines erachtens falsch! - Wenn ich davon ausgehe dass die Stiege:
17 Auftritte hat =18 Stufen ergibt sich eine Länge von 4500mm und eine Höhe von 2970mm. Somit ergibt sich eine richtige Stiege mit folgenden abmessungen: Auftritt 270mm und Höhe 175mm. sollte die Stiege in 2 Läufen sein und somit dies nicht möglich sein ist die naheliegende abmessung: Auftritt 300mm und Höhe 185mm. (beide Varianten, mit 17 oder 16 Stufen näher an 2xH + 1xB = 630mm) (angenehm sind noch 630+-20 = 610 bis 650) Dein Polier hat die Teilung einfach genommen und aufgerissen und sich nicht um ein Verhältniss "gschissen" (entschuldigung) diese Stiege lässt sich 100%ig besser aufteilen auf den Wert 630! ich würde diese Stiege abreißen lassen (wenn sie von einer Firma gemacht wurde) die 265mm sind nicht angenehm da zu KURZ beim hinuntergehen! die 165mm sind (wenn du nicht 70 bist) Stolperkanten. Zitat: "die müssen sich dabei was gedacht habe" das ich nicht Lache! Plan genommen, 18 gelesen, Maß genommen, /18 = deine Stiege. Jetz wird mit dem Planer ausgeschnapst wer dir das schmackhaft macht. Egal warum das so gemacht wurde: -lass das nicht so. -Es hat keinen Grund! -Du ärgerst dich dein ganzes Leben! |
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Stufenregel - hin oder her. Gerade im Außenbereich sollte der Auftritt nicht zu kurz bemessen sein. 30cm sind für mich das Mindestmaß! |