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Also ich kann dir jetzt keine rechtliche Basis dafür nennen und weiß nur, dass es mehrere Nachbarn bei mir in der Siedlung so handhaben. Grundstück mit nem Maschendrahtzaun einzäunen wird wohl kein Thema sein und ich habe auch bei vielen gesehen, dass da ein direkter Zugang von einem Grundstück zum anderen ist. Für eine Wiese, ein Pool (glaube bis 50m2) oder ein Kinderspielhaus braucht man in NÖ keine Anzeigen oder Genehmigungen. |
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@pge90 Welche Widmung hat Grundstück 2 (vor allem der Bereich ausserhalb des blauen Trapez´? Bezüglich Zaun kommts drauf an, wie der ausgeführt wird und vor allem auf die Widmung. Ein simpler Maschendrahtzaun mit eingeschlagenen Stehern wird baurechtlich einfacher zu machen sein als zb. einer mit einem gemauerten Fundament. Wenn die gelbe Fläche zb. Ackerland ist, wirds selbst mitn einfachen Maschendrahtzaun eher schwierig. |
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Und warum? |
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weils dafür keine Notwendigkeit gibt, den Acker fürn Eigengebrauch als Hausgarten einzuzäunen. Anders wirds aussehen, wenn auf dem Acker Tiere weiden... |
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JEIN! Einerseits ist ein einfacher Maschendrahtzaun grundsätzlich bewilligungs- und anzeigefrei. Brauchst daher zur Aufstellung niemanden zu fragen und kann´s dir daher auch niemand verbieten. Andererseits gibts dazu im Einzelfall Ausnahmen, wo das von dir Gesagte zumindest teilweise (d.h. auf Teilen des Grundstückes) zutreffen könnte. Ob es sich jetzt um eine solche Ausnahmesituation handelt oder nicht, wissen wir nicht und hängt - wie du ja auch schon gefordert hast - von der Info über die Flächenwidmung ab. Und zwar nicht nur von der gelben Fläche alleine, sondern auch von der Widmung der direkt angrenzenden Flächen. Das sollte uns @pge90 jetzt mal genauer sagen...... |
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Vielen Dank vorab schon mal für die Antworten. Habe nochmals zu Hause nachgesehen, jedoch leider den Widmungsplan bei mir nicht in der Wohnung - werde meinen Vater Morgen mal darum bitten mir den Ausschnitt des Widmungsplanes zuzusenden. Soweit mir bekannt ist die blau markierte Fläche Bauland und der Rest entweder Acker- oder Grünland (bin mir leider nicht sicher). Werde dazu noch für Klarheit sorgen. Wäre es noch bewilligungsfrei den Maschendrahtzaun (sofern erlaubt) mit Punktfundamenten zu realisieren, oder sollten wirklich nur die Steher ins Erdreich eingeschlagen werden? |
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Auch mit Punktfundament ist es KEIN Bauwerk. Selbst ein durchgängiger niedriger Mauersockel (jedenfalls bis ca. 30 cm - eventuell auch noch höher, aber da beginnt dann irgendwo die "Grauzone") fällt noch nicht unter "Bauwerk" - allerdings nur, wenn es beidseitig keinen Niveauunterschied gibt und somit keine Stützfunktion vom Sockel erfüllt werden muss. |
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Auch Acker wird als "Grünland" bezeichnet in dieser Sache. |