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Sind Sonderausgaben und minimieren die Bemessung deiner Einkommenssteuer um diesen Betrag, gemäß deinem Beispiel 1000 €. |
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Ok danke dir aber eine Einschleifregelung (bis es gar nichts mehr gibt) so wie es früher mal war beim Sonderausgabentopf gibt es nicht? |
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Einschleifregelung gibt es da glaub ich nicht. Du kannst es aber nicht selbst geltend machen, ist geknüpft an eine Bundesförderung und wird von der Förderstelle automatisch ans Finanzamt gemeldet und berücksichtigt. |
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Ok danke dir😊 |
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Wird es nur beim Förderantragssteller berücksichtigt oder bei beiden Haus und WP WP [Wärmepumpe]-Besitzern? |
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Wer kann das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen? Nur der Empfänger der Förderung. Der Empfänger muss eine natürliche Person sein. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften ist jeder Eigentümer anspruchsberechtigt. Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/Sonderausgaben/oeko-sonderausgabenpauschale.html |
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