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ÖMAG Inbetriebnahmefrist + Frist der Endabrechnung

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  •  americium
  •   Silber-Award
5.10. - 23.12.2023
17 Antworten | 9 Autoren 17
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Hi Leute,

nächst Woche wird meine PV voraussichtlich mit dem VNB in Betrieb genommen. Ich habe bereits ein Mail der ÖMAG erhalten, dass meine Frist anfang November ausläuft.

Darin steht, dass die Endabrechnung dann innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme zu erfolgen hat. 

So, nun finde ich im Portal keine Möglichkeit, die Inbetriebnahme zu melden ohne gleichzeitig die Endabrechnung melden zu können ?
Wie läuft das ab ?

Und was, wenn zwei Module weniger Platz hatten als ich gekauft habe ? 

Frage zur Endabrechnung:
Zählen hier auch Versandkosten die auf den Rechnungen erhalten sind?
Danke!
VG

  •  streicher
  •   Gold-Award
6.10.2023  (#1)

zitat..
americium schrieb: Und was, wenn zwei Module weniger Platz hatten als ich gekauft habe ? 

Dann bekommst es um das weniger gefördert. 


zitat..
americium schrieb: Zählen hier auch Versandkosten die auf den Rechnungen erhalten sind?


Sollte schon so sein. 




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Hallo americium,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: ÖMAG Inbetriebnahmefrist + Frist der Endabrechnung

  •  Laskler
7.10.2023  (#2)
Du brauchst der Ömag die Inbetriebnahme deiner Anlage nicht melden. Zum Einreichen der Endabrechnung hast du ab Ablauf der Inbetriebnahmefrist 6 Monate Zeit und in diesen 6 Monaten reichst du alles ein, unter anderem den Netzzugangsvertrag, und auf diesem sieht die Ömag dann wann deine Anlage in Betrieb genommen wurde und wenn das vor Ablauf der Frist war ist alles in Ordnung.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
7.10.2023  (#3)
Hi

zitat..
Laskler schrieb: unter anderem den Netzzugangsvertrag, und auf diesem sieht die Ömag dann wann deine Anlage in Betrieb genommen wurde

Einspruch!
Am Netzzugnagsvertrag steht nur, wieviel Du an welcher Adresse mit lwelcher Zählpunktnummer einspeisen darfst. zu dem Zeitpunkt, wo Du den bekommst, weiß die Netz NÖ ja noch ncihtamal wann was wie montiert werden wird.

Bei mir hat die Fertgstellungsmeldung der Elektriker gemacht und an die Netz NÖ geschickt. Die brauchen jetzt etwas (also ein egefühlte Ewigkeit) und dann erhältst Du die Einspeiseerlaubnis.

LG


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  •  Laskler
8.10.2023  (#4)

zitat..
kraweuschuasta schrieb:

Hi

──────
Laskler schrieb: unter anderem den Netzzugangsvertrag, und auf diesem sieht die Ömag dann wann deine Anlage in Betrieb genommen wurde
───────────────

Einspruch!
Am Netzzugnagsvertrag steht nur, wieviel Du an welcher Adresse mit lwelcher Zählpunktnummer einspeisen darfst. zu dem Zeitpunkt, wo Du den bekommst, weiß die Netz NÖ ja noch ncihtamal wann was wie montiert werden wird.

Bei mir hat die Fertgstellungsmeldung der Elektriker gemacht und an die Netz NÖ geschickt. Die brauchen jetzt etwas (also ein egefühlte Ewigkeit) und dann erhältst Du die Einspeiseerlaubnis.

LG

Einspruch abgewiesen!!!

Du meinst die "Netzzugangszusage" die man braucht um überhaupt eine PV bauen zu können. Den "Netzzugangsvertrag" erhält man erst wenn die PV in Betrieb genommen wurde. Zumindest heissen beide Begriffe bei der Linz Netz so.

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  •  fruzzy
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#5)
Das dürfe überall wo anders heißen. Bin auch bei Netz NÖ und heißt es bereits Netzzugangsvertrag nach Prüfung der max Einspeiseleistung. Noch lange vor Inbetriebnahme der Anlage.

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  •  americium
  •   Silber-Award
9.10.2023  (#6)
Bei uns heißt das Netzzugangszusage (EnerigeAG) und die sagt nichts über den tatsächlichen IBN Termin aus, soweit ich mich erinnern kann bekommt man nach IBN auch keine weiteren Unterlagen mehr außer eine Rechnung. Der Tag der IBN durch den Netztechniker = der Tag der Einspeiseerlaubnis weil die kVA ja schon reserviert sind.

Jetz weiß ich auch nicht so recht... 


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  •  americium
  •   Silber-Award
9.10.2023  (#7)
So,

bei uns hatten nun alle Module Platz, d.h. die Rechnung entspricht zu 100% den verbauten Modulen.

Zudem habe ich bei der ÖMAG angefragt und binnen 1h eine Mailantwort bekommen, dass eine separate Meldung der Inbetriebnahme NICHT notwendig ist. Einzig und allein der Eintrag in der Herkunftsnachweisdatenbank ist ausschlaggebend, darin steht auch das Datum.

LG

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  •  Laskler
9.10.2023  (#8)

zitat..
americium schrieb:

So,

bei uns hatten nun alle Module Platz, d.h. die Rechnung entspricht zu 100% den verbauten Modulen.

Zudem habe ich bei der ÖMAG angefragt und binnen 1h eine Mailantwort bekommen, dass eine separate Meldung der Inbetriebnahme NICHT notwendig ist. Einzig und allein der Eintrag in der Herkunftsnachweisdatenbank ist ausschlaggebend, darin steht auch das Datum.

LG

Danke dir für die klare Info, steht leider bei den gefühlt 27 Leitfäden und 100 FAQ's der Ömag so nirgends drin.


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  •  americium
  •   Silber-Award
9.10.2023  (#9)
Meine Auskunft ist aber nicht rechtsvebindlich, gell ;)

Hier nochmal der Auszug aus meiner Mail und der der ÖMAG:
Frage:
"Nun meine Frage, muss ich die Inbetriebnahme SEPARAT VOR ENDABRECHNUNG nachweisen?
Im Portal finde ich keinen extra Bereich wo ich genau nur dieses Dokument uploaden könnte."

Antwort:
"
Sehr geehrte/r Förderwerber/in,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Nein müssen Sie nicht. Die Auszahlung findet jedoch erst statt, wenn Sie in der HKN-Datenbank registriert sind.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
"


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  •  Manuel132
9.10.2023  (#10)
Hallo.
Was (welches Datum) zählt denn als Inbetriebnahmefrist für die Ömag Endabrechnung?
Die Meldung vom Elektriker an NetzNÖ, dass die Anlage fertiggestellt ist oder erst wenn NetzNÖ sagt die Anlage darf inbetriebgenommen werden?
Lg

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
10.10.2023  (#11)

zitat..
Manuel132 schrieb:

Hallo.
Was (welches Datum) zählt denn als Inbetriebnahmefrist für die Ömag Endabrechnung?
Die Meldung vom Elektriker an NetzNÖ, dass die Anlage fertiggestellt ist oder erst wenn NetzNÖ sagt die Anlage darf inbetriebgenommen werden?
Lg

(Abhängig vom Netzbetreiber)
Du bekommst ein Mail vom Netzbetreiber, in dem er die "Erteilung der Betriebserlaubnis" mitteilt. Da steht das IBN Datum drinnen.


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  •  Manuel132
10.10.2023  (#12)
D.h. ich hänge hier in der Luft und je nachdem wann der Netzbetreiber die Anlage prüft bekomm ich die Betriebserlaubnis?

Für mich stellt sich die Frage ob hier um Fristverlängerung ansuchen soll/muss oder ob es quasi egal ist wenn der Netzbetreiber zu lang braucht....

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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
10.10.2023  (#13)
in meinem Fall gibt's vom Netzbetreiber (TINetz) gar kene "Betriebserlaubnis", da ich meine Anlage erweitert habe.
ich habe einige Stunden in Warteschleifen mit Tinetz und Ömag verbracht.
je nach dem, wie kompetent der bei der ÖMAG ist, bekommt man aussagen wie "das ist ein großes Problem, gut dass sie anrufen" bis zum "ich weiß nicht was wir hier noch machen können, es ist eh alles fertig".
Beim Netzbetreiber im callcenter hört die Kompetenz leider mit dem Abheben des Hörers auf.

Resumee: ich habe als Inbetriebnahmedatum die Abnahme des Elektrikers eingetragen.
ich habe als Inbetriebnahmenahcweis bei der ÖMAG fotos von den laufenden wechselrichtern hochgeladen.

ich habe schlicht und ergreifend nichts anderes, und bin schon gespannt am warten, was passiert. 🙄


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  •  cutcher
10.10.2023  (#14)

zitat..
Cyber83 schrieb:

in meinem Fall gibt's vom Netzbetreiber (TINetz) gar kene "Betriebserlaubnis", da ich meine Anlage erweitert habe.
ich habe einige Stunden in Warteschleifen mit Tinetz und Ömag verbracht.
je nach dem, wie kompetent der bei der ÖMAG ist, bekommt man aussagen wie "das ist ein großes Problem, gut dass sie anrufen" bis zum "ich weiß nicht was wir hier noch machen können, es ist eh alles fertig".
Beim Netzbetreiber im callcenter hört die Kompetenz leider mit dem Abheben des Hörers auf.

Resumee: ich habe als Inbetriebnahmedatum die Abnahme des Elektrikers eingetragen.

ich habe als Inbetriebnahmenahcweis bei der ÖMAG fotos von den laufenden wechselrichtern hochgeladen.

ich habe schlicht und ergreifend nichts anderes, und bin schon gespannt am warten, was passiert. 🙄

Fotos der installierten/montierten paneele nicht vergessen


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  •  Cyber83
  •   Bronze-Award
10.10.2023  (#15)

zitat..
cutcher schrieb:

Fotos der installierten/montierten paneele nicht vergessen

die sind als gesonderter punkt hochzuladen, das hab ich natürlich auch gemacht 👍


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  •  streicher
  •   Gold-Award
23.12.2023  (#16)
Also was zählt den jetzt als Inbetriebnahmedatum?
- Wann der Elektriker an den Netzbetreiber (NetzNÖ) gemeldet hat
- Oder wenn der Netzbetreiber (NetzNÖ) die Betriebserlaubnis gegeben hat? Da kann ja ab Elektrikermeldung leider noch Wochen dauern!

Und warum verschickt die ÖMAG Mails mit folgenden Inhalt wenn man das Inbetriebnahmedatum eh nicht selber irgendwo eintragen kann?
"Wird die Anlage bzw. die Erweiterung nicht innerhalb der Inbetriebnahmefrist in Betrieb genommen, gilt der Antrag auf Investitionszuschuss als zurückgezogen und die Zusicherung des Investitionszuschusses als verfallen."


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  •  americium
  •   Silber-Award
23.12.2023  (#17)
Hatte ja das selbe Thema, laut ÖMAG muss die IBN eben binnen der Frist gemacht sein, Nachweis dann bis zur Frist Endabrechnung + Eintrag HKN Datenbank.

Bei Netz OÖ ist IBN Datum der Tag wo der Netztechniker mit dem Elektriker alles prüft und abnimmt oder das sogar nur telefonisch mit dem Netztechniker passiert.

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