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ÖMAG - wann Auftragserteilung zulässig?

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  •  RM43
28.8. - 2.9.2022
4 Antworten | 4 Autoren 4
4
Hallo!

Habe am 23.8 ein Ticket gezogen und am nächsten Tag die Daten vervollständigt. Kann der Auftrag nun vergeben werden oder nicht?

Manchmal liest man, man müsse die tatsächliche Förderzusage der ÖMAG abwarten. 
Im Gesetz wird nur davon gesprochen, dass man keine rechtswirksame Auftragsvergaben oder Zahlungen vor Abgabe des Förderantrags abgeben darf.
Den habe ich ja an 23.8. eingebracht...

Wer kann mir das bitte beantworten?
Die ÖMAG Förderung ist sehr kompliziert..danke!

LG RM43

  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
28.8.2022  (#1)
Du darfst jetzt bestellen, bauen und in Betrieb nehmen.

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  •  RM43
28.8.2022  (#2)

zitat..
Zwosti schrieb:

Du darfst jetzt bestellen, bauen und in Betrieb nehmen.

Vielen Dank! 👍


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  •  reisefuchs
2.9.2022  (#3)
ich hänge mich hier mal an .. 
Für Kategorie B gibt es ja noch einen laufenden Call  ..  kann man wenn man da ein "Gebot abgegeben hat " den Auftrag auch schon vergeben ? 
Und wie ist das dann wenn man  zu hoch angeboten hat , darf man dann bei nächsten Call
trotzdem noch einmal obwohl vielleicht schon  beauftragt oder gar gebaut wurde ? 
 
 
 
 


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
2.9.2022  (#4)
Ja

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