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Kratzer - Ich bin fast sicher, dass in keiner ÖNorm steht: der Kratzer darf so und so tief sein, dann ist das noch in Ordnung.
Für mich stellt sich die Frage, wieso das für dich relevant ist? Hast du die Fenster im Voraus bezahlt? Wenn nein, dann wäre eine privatrechtliche Klärung relevant. Ist anerkannt, dass die Kratzer bei Anlieferung drin waren und hast du das sofort (in angemessenem Zeitabstand) reklamiert? Wenn ja, dann zahl mal nicht und sag er soll sich seine Fenster wieder abholen, dann wird er |
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Forts - mit einem Lösungsvorschlag kommen müssen. Zum Beispiel Preisnachlass oder Austauschen der wichtigsten Teile. Wenn du aber schon bezahlt hast bleibt dir nur der Gang zum rechtsanwalt. Würde aber abraten. Wenn du verlierst, kannst du dein Haus drum mit zweimal so vielen fenstern ausstatten. |