Hallo!
Teile eines 2013 genehmigten u. errichteten Einfamilienwohnhauses (2Abstellraume)
stehen im rechten(seitlichen) Bauwich.
Nun soll ein eigenständiges Nebengebäude (Doppelgarage) an der Grundgrenze errichtet werden. Muß dieses auch im rechten Bauwich errichtet werden oder ist die Errichtung auch im
linken Bauwich möglich?
Das Ganze steht in NÖ. Es gibt keinen Bebauungsplan dh. offene Bebauungsweise u. zusammen nicht mehr als 100M² ist klar.
Danke für hilfreiche Antworten.
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