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Offene Bebauungsweise-Bauwich

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  •  User2404
16.3. - 19.3.2019
4 Antworten | 2 Autoren 4
4
Hallo!

Teile eines 2013 genehmigten u. errichteten Einfamilienwohnhauses (2Abstellraume)
stehen im rechten(seitlichen) Bauwich.
Nun soll ein eigenständiges Nebengebäude (Doppelgarage) an der Grundgrenze errichtet werden. Muß dieses auch im rechten Bauwich errichtet werden oder ist die Errichtung auch im
linken Bauwich möglich?
Das Ganze steht in NÖ. Es gibt keinen Bebauungsplan dh. offene Bebauungsweise u. zusammen nicht mehr als 100M² ist klar.

Danke für hilfreiche Antworten. 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#1)
In diesem Fall darf im linken seitlichen Bauwich kein Nebengebäude errichtet werden!!!
Bei offener Bebauungsweise muss immer einer der beiden seitlichen Bauwiche von Nebengebäuden freigehalten werden.

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  •  User2404
18.3.2019  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: In diesem Fall darf im linken seitlichen Bauwich kein Nebengebäude errichtet werden!!! Bei offener Bebauungsweise muss immer einer der beiden seitlichen Bauwiche von Nebengebäuden freigehalten werden.


Von Nebengebäuden! Also Carport müsste theoretisch erlaubt sein?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
18.3.2019  (#3)
JA! Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch emoji

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  •  User2404
19.3.2019  (#4)
Danke, Karl10 für die immer sehr kompetenten Antworten!emoji

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