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Offene/stille Gehaltsverpfändung

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  •  Warzn
5.12. - 10.12.2013
10 Antworten 10
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Werte Forumsgemeinde,
lese schon länger mit und benötige leider in meinem ersten Thread Insider/Spezialistenwissen. Es geht um die Formulierung im Abschnitt Sicherheiten - Gehaltsverpfändung im Kreditvertrag:
"Die Bank ist berechtigt, die jeweiligen Drittschuldner zu verständigen und
ihnen eine Abschrift des Kreditvertrages auszuhändigen. Gleichzeitig ermächtigen Sie die Bank, sämtliche
Auskünfte betreffend Ihr Dienstverhältnis und auf Ihren Bezügen aufscheinende Vorbelastungen bei Ihrem
Dienstgeber einzuholen."

Eine offene Gehaltsverpfändung möchten wir nicht. Wie ist diese Formulierung tatsächlich auszulegen? Der Berater meint, dass im Falle einer offenen Verpfändung ein weitere Schriftstück zu unterfertigen wäre. Kann das stimmen?

Vielen Dank im Voraus.

W.

  •  kalki80
6.12.2013  (#1)
Soweit ich weiß, ist der Unterschied zw. offener - und geschlossener Gehaltspfändung, dass bei der offenen schon vorher der Dienstgeber informiert wird. Bei der stillen erfährt er es wenn es zur Pfändung kommt.
Ich verstehe die Bank bei dir nicht, dass Sie keine stille Verpfändung vorschlägt....vielleicht haben sie das eh, wenn ein paar Sätze vorher steht, dass die zitierten Punkte erst bei Zahlungsverzug exekutiert werden (?).
Die Informationen die Sie vom Dienstgeber abholen wollen, können Sie auch wo anders bekommen:
- aktuelle Kredite --> KSV
- Bezüge --> z.B. die letzten 3 Gehaltszetteln von dir
Ob nun noch ein Schriftstück zu unterfertigen ist, kann ich dir nicht sagen...glaube dass das eher den Dienstgeber angeht. Kümmere dich erst mal darum, dass das eine stille Pfändung wird.

lg,


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  •  Warzn
6.12.2013  (#2)
Und genau das wollen natürlich nicht und - war schon Thema mehrerer Gespräche- uns fehlt nämlich der Satz "... dass die zitierten Punkte erst bei Zahlungsverzug exekutiert werden."

Wir hatten einen Beraterwechsel. Angeblich wurde eine offene Verpfändung im Kreditantrag (zum Risk) eingetragen. Danach wurde der erste Vertrag aufgesetzt. Im ersten Vertrag haben wir die oben beschriebene Formulierung vorgefunden und haben hinterfragt. Uns wurde bestätigt, dass es sich um eine offene Verpfändung handeln würde.
Nach mehreren Gesprächen wurde vom neuen Berater bestätigt, dass sie die offene, nun doch in eine stille Verpfändung ändern können. Und siehe da, die Formulierung im zweiten Vertragsentwurf ist ident mit der Formulierung vom ersten Vertrag.
Auf Nachfrage ist die Erklärung gekommen, dass der Absatz gleich bleibt und es eben im Zuge der Vertragsunterfertigung bei einer offenen Gehaltsverpfändung ein weiteres Schriftstück geben würde.
Ich trau mich den KV aus heutiger Sicht nicht unterschreiben.


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  •  kalki80
6.12.2013  (#3)


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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
6.12.2013  (#4)
Wenn die Bank einen sideletter (weiteres Schriftstück zum - Vertrag erstellt dann hat das genau dieselbe rechtsgültigkeit wie wenn es direkt im Vertrag drinnen stehen würde.
Nur: Wo ist das Problem diesen ebenso vorher auszuhändigen wie den Kreditvertrag oder das europäische Standardinformationsblatt??

Kommt mir irgendwie ein bisschen link vor...

Eine Stille gehaltsverpfändung ist usus bei Banken - eine offene nur wenn es seitens Banken Bedenken gibt: hohe vorlasten, schlechte bonität etc... Denn dann vermerkt die Bank ihren rang gegenüber anderen Gläubigern schon direkt beim Arbeitgeber - vielleicht vergleichbar mit dem ersten rang im Grundbuch...

Ist eure Bonität denn wirklich so unterdurchschnittlich bze das Projekt vielleicht zu risikoreich (volumensgrösse)?

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  •  Warzn
6.12.2013  (#5)
Nein, Bonität passt, die offene GV war ein - Eintragungsfehler des ersten Beraters.

Ich habe zwischenzeitlich eine Person "aufgegabelt", die mir die Aussagen der Bank nachprüfen kann (und mir bestätigt hat, dass ich nicht der erste bin, den die Formulierung stört).

Ich berichte Euch nach Informationsfluss.

Wir haben uns schon über so einige eigenartige Abläufe, bzw. Begründungen warum etwas nicht geht, gewundert. Und unter Zeitdruck darf man nicht stehen, sonst zahlt man nur drauf.
LG



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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
6.12.2013  (#6)
jup - wie war wie war....

welche bank ists denn? *neugierigbin*

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  •  Warzn
6.12.2013  (#7)
schreib ich gerne am 11.12. - emoji

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
6.12.2013  (#8)
geht per pn auch^^

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  •  rk515
  •   Silber-Award
6.12.2013  (#9)
der Unterschied ist eh klar. stille Gehaltsverpfändung wird dem Arbeitgeber erst bei Zahlungsverzug mitgeteilt. Die offene hat aber aus bsnksicht mehr sinn. wenn der Arbeitgeber das schreiben mit der Verpfändung bekommt muss rr den Rang der vormerkung mitteilen. Wenn schon zahlungsverzug da ist kann sein das bereits jemand anders an 1 stelle ist. Also sinnlos für die bank.
Um welchen Betrag gehts denn beim Kredit wenn ich fragen darf.
Wenn ich ein ordentliches Grundbuch habe und die Boni such paßt dann verzichten wir auf ne Gehaltsverpfändung.
Aber ihr habts ja eh in eine stille umverhandelt. Also alles paletti oder?

lg

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  •  Warzn
10.12.2013  (#10)
Also, bei der B...g dürfte (aktuell) die Formulierung - einer Gehaltsverpfändung so gestaltet sein, dass die tatsächliche Regelung im Anbot/Vertrag nicht ersichtlich ist, sondern im Hintergrund definiert wird.

Für uns ist also alles paletti, da ich die stille Gehaltsverpfändung vor Vertragsabschluss von einer anderen Person bestätigt bekommen habe.

MfG

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