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Offerten und Heizlastberechnung

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  •  eggerhau
23.2. - 26.2.2013
9 Antworten 9
9
Offerten und Heizlastberechnung
Wann muss Was gemacht werden? Mein Beitrag zum Thema „Warum gibt es solche Unterschiede bei Unternehmerofferten?“
Dazu muss ich ein wenig ausholen.
Offertstellung läuft ja – in der Regel – so ab. Beispiel Heizung.
Teil 1 Die Offerte:
Der Bauherr geht zu ein, zwei, drei Unternehmern. Jeder macht einen oder zwei Vor-schläge und den jeweiligen Preis dazu.
Soweit – so klar.
Aber auf welcher Basis wird jetzt diese Offerte erstellt?
Entweder – aus meiner Sicht der Idealfall - bringt der Bauherr ein genaues Projekt mit. Was, Wie gross, Wo, Wann und Warum gemacht werden muss! Jeder Unternehmer kann seine Offerte dafür abgeben. Und diese Offerten sind untereinander ver-gleichbar.
Oder – und das scheint bei den meisten hier im Forum der Fall zu sein – der Bauherr gibt jedem der Kandidaten einen Plan. Und die Offertsteller machen Vorschläge und offerieren dann was sie für gut und richtig halten. Jeder findet was Anderes gut und richtig. Nicht unbedingt vergleichbar. Aber, bis hierhin, reichen als Basis der Plan und die Daten aus dem Wärmeschutznachweis. Über Flächen und Rauminhalte wird halt „geschätzt“ und mit „Erfahrungswerten“ gearbeitet. Das ist für das Projekt und die auch ausreichend genau.emoji
Teil 2 Die Heizlastberechnung:
Der Unterschied zum Energieausweis ist – im Wesentlichen – das beim EA nur die Aussenhülle insgesamt erfasst wird beim HB jeder Raum für sich berechnet werden muss. Und das ist auch für ein EFH ein nicht unerheblicher Aufwand.
Fazit: Es kann keiner ernsthaft annehmen, dass der Unternehmer für eine Offerte eine Heizlastberechnung macht. Diese muss er zwingend erst nach Erhalt des Auftrages und als Grundlage für die Dimensionierung der Heizung machen. Und in seiner Offerte halt auch eingerechnet haben!emoji
In diesem Sinne
HDE

  •  dyarne
23.2.2013  (#1)
toller und wichtiger beitrag!
danke

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.2.2013  (#2)

zitat..
Es kann keiner ernsthaft annehmen, dass der Unternehmer für eine Offerte eine Heizlastberechnung macht.


das würd ich so nicht stehen lassen, im zuge einer guten, umfassenden beratung sollte der HB den kunden zumindest drauf hinweisen, dass bei auftrag zwecks genauer heizlastberechnung noch kosten von xxx für die planung anfallen werden.

ansonsten kann ich eggerhaus´beitrag auch als sehr wertvoll für angehende bauherren goutieren!



1
  •  bts
24.2.2013  (#3)

zitat..
Es kann keiner ernsthaft annehmen, dass der Unternehmer für eine Offerte eine Heizlastberechnung macht.


Der Installateur, der im Neubau die Heizung installiert, bekommt normalerweise auch die sanitäre Rohinstallation, die Lüftungsanlage und was dazu gehört. Wenn sich der Kerl zu schön ist, für einen 40-50 kEUR-Auftrag eine Heizlast auszurechnen, dann ist das kein Partner für den Hausbau.
Bei mir haben zwei Drittel der angefragten Unternehmen eine Heizlastberechnung geschickt. Das Problem ist eigentlich vielmehr, daß nur wenige wirklich korrekt rechnen können.

Ich bin übrigens selbst Unternehmer, und ich verbringe manchmal mehrere Tage damit, ein System auszulegen. Die Aufträge werden nicht immer was, aber ich weiß, daß ein ordentliches Angebot Vertrauen schafft und ich mir damit einen Ruf erarbeite. Den Auftrag kann nun mal nur einer bekommen.


3


  •  bautech
24.2.2013  (#4)
Kann ich so nicht unterschreiben

zitat..
Jeder findet was Anderes gut und richtig. Nicht unbedingt vergleichbar.


Aber hier gibts Aussagen im Forum, wo die angebotenen Produkte von knapp 4kW bis 14kW (beides Wärmepumpen, aktueller Beitrag im Haustechnik-Forum) differieren!
Habens da gewürfelt, um dem was anzubieten? Oder muß man sich dem Gebieter Heizungsbauer doch ein bissal unterwerfen?

Ich bin zwar kein Unternehmer, aber wenn ich was anbiete (im Namen meines Chefs), sollt ich es auch kalkuliert haben...

Beim kleinen BM oder der FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firma wird hier im Forum immer wieder eine transparente Preisgestaltung gefordert (im FTH FTH [Fertigteilhaus]-Forum gehens grad so weit, K-Blätter von der Firma einzufordern) - da muß der Leistungserbringende alles bis ins Letzte berechnet und bedacht haben, sonst fragen wir hier den creator, wie man die böse Firma vors Gericht kriegt...
2 Beispiele:
Dass der BM auch eine (Vor-)Statik fürs Haus rechnen muss, um zwischen Deckensystemen entscheiden zu können, hat sich anscheinend nicht rumgesprochen. Aber der Heizi sollt Narrenfreiheit haben und anbieten dürfen, was er will?

Wenn ich mich eines Archis bedien, muss der auch eine Kostenschätzung fürs fertige Gewerk bringen, um seine Kostenforderung rechtfertigen zu können. Kann er die nicht halten, kannst ihn auch belangen... aber der Heizi ist von alledem befreit?

edit: mein heizungsbauer hat die heizlastberechnung als allererstes gemacht... noch bevor er die Preise (für mein BVH, nicht pauschal) bei den Anbietern eingeholt hat emoji
schönes we

bautech

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  •  dyarne
24.2.2013  (#5)
ist natürlich auch was dran, vor allem, wenn man nach energie-ausweis einen mittleren u-wert und eine hüllfläche und eine normaußentemperatur hat, und eigentlich in einer minute eine überschlägige heizlast hat (plus ww-zuschlag, über sperrzeiten kann man streiten). dann ist umso unverständlicher wenn anbote in einer bandbreite über 100% pendeln...
wenn die ursache hierfür empirisches auslegen ist, hieße das ja, daß noch immer massiv überdimensioniert wird emoji
eine heizkreisberechnung mit rohrnetzauslegung ist natürlich eine ganz andere sache und wesentlich aufwendiger...

arne

1
  •  eggerhau
24.2.2013  (#6)
@bautech @bts - Mein Beitrag beschreibt den Vorgang Projekt/Ausschreibung/Auftragsvergabe bei Haustechnikanlagen. Nicht Baumeister oder Architekt. Und ich habe auch keinen Kommentar zu den „aussergewöhnlichen“ Energieschätzungen der Offertsteller abgegeben. Das ist einen eigenen Beitrag wert!

zitat..
Thema ist EA EA [Energieausweis] versus HLB - ich versuch es nochmals.
Der Heizungsbauer wird die Heizlastberechnung (pro Raum!) vernünftigerweise erst machen, wenn das Haus auch fertig geplant ist. Und das ist in der Offertphase - mit Sicherheit - nicht der Fall.


Meine Aussage ist also – für eine Offerte reichen die Daten aus dem Energieausweis und für die Ausführung braucht es zwingend eine Heizlastberechnung.
Aber vielleicht wäre es gut den Anfangsbeitrag nochmals zu lesen.emoji
In diesem Sinne
HDE


1
  •  bautech
24.2.2013  (#7)
Aber vielleicht wärs auch gut, meinen Beitrag zu lesen. - Vielleicht schreib ich auch zu umständlich... ich versuchs auch noch mal:

Ich schrieb

zitat..
Aber hier gibts Aussagen im Forum, wo die angebotenen Produkte von knapp 4kW bis 14kW (beides Wärmepumpen, aktueller Beitrag im Haustechnik-Forum) differieren!
Habens da gewürfelt, um dem was anzubieten? Oder muß man sich dem Gebieter Heizungsbauer doch ein bissal unterwerfen?


Also prinzipiell eine HLB verlangen kann man, aber erfahrungsgemäß lieferns nicht alle - siehe Beitrag von eggerhau. Ist auch das gute Recht des Gewerbetreibenden, aber den Installateur / Lüftungsbauer / Haustechniker / whatever sucht sich der Bauherr schon noch selber aus...

Weiters schrieb ich

zitat..
Dass der BM auch eine (Vor-)Statik fürs Haus rechnen muss, um zwischen Deckensystemen entscheiden zu können, hat sich anscheinend nicht rumgesprochen.


Also sehe ich zumindest eine Anlehnung der Heizung an den Energieausweis als notwendiges Übel, aber obiges Beispiel beweist genau das Gegenteil...

Es gibt sicher Haustechniker, bei denen man gut aufgehoben ist - aber leider gibts auch mehr als genug, die ich als Partner beim Hausbau eher nicht haben möchte emoji
ng

bautech

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  •  MinMax
25.2.2013  (#8)
Ich habe alles was ich zu dem Thema brauche in eine Leistungsbeschreibung (2 A4 Seiten) zusammengefasst; zu jedem Teil (Heizungsanlage, FBH, Sanitär, Anschlüsse etc.) gibt es einen Kapitel, wo genau steht, was ich will und was ich nicht will. 8 Anbieter angeschrieben. 7 Antworten erhalten. Alle sind schön miteinander vergleichbar... nur z.b.... keiner hat die Heizlastberechnung gemacht... obwohl ich die gefordert habe. Auf Nachfrage gibt es Antworten wie: "wir machen VA15, das passt idR" oder "bei uns ist in jedem Haus warm geworden". Unglaublich...


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  •  dyarne
26.2.2013  (#9)

zitat..
Unglaublich...


wohl wahr!!!

das paßt zum ersten wp-anbieter der bei uns vor ort war: der war noch nicht richtig aus dem auto, hatte er schon unsere quelle ausgelegt: '200m' waren seine ersten worte...

eine der renommiertesten wp-firmen im oö zentralraum...

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