diese entscheidung sollte sich jeder mal in ruhe durchlesen - da steht ein panoptikum an problemen und lösungen drin, vom "unabhängigen" makler bis zum versteckten schaden und den verschlechterungen bei versicherungsverträgen, die kurzfassung steht auf verbraucherrecht.at, es lohnt aber der volltext:
aufgehängt hat der ogh den fall ja den "vorschusszahlungen" der versicherung an den makler, die den sicher viel objektiver machen:
.. Der Beklagten steht er wirtschaftlich nahe. Bei Aufnahme seiner Maklertätigkeit erhielt er einen Vorschuss, den er durch Vermittlung provisionspflichtiger Versicherungsverhältnisse an die Beklagte zurückzahlt.
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