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Ich habe 0,5kN/m im Kopf, kann dazu aber leider keine Quelle nennen - aber vielleicht hilft ein konkreter Wert beim Suchen. |
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Ist in der ÖNORM EN1991-1-1 geregelt. Das ist aber Ausgabedatum 2011, muss noch prüfen ob die Aktuell ist. |
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Da dürfen übrigens die 'anprallenden' Personen nicht mitgerechnet werden, weil die könnten ja ganz am Geländer stehen |
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vielen Dank! Wäre super, wenn du noch in die Aktuelle Einsicht nehmen kannst.... Aber die Vertikallasten sind ja senkrecht einwirkende Kräfte? Also Eigengewicht, und falls sich mal jemand auf das Geländer abstützt? Wie hoch ist die Horizontallast? Wäre laut Screenshot in 8.3.1. beschrieben. ja die müssten in der Luft stehen, damit meine Konstruktion kippen kann^^ aber das bringt mich auf eine weitere Frage: Es steht ja in dem Screenshot von Bauleiter: "Absturzsicherungen noch eine Vertikallast von qk = 0,5 kN/m bzw. eine vertikale Einzelkraft von Qk = 1,0 kN anzusetzen. Diese Lasten sind jedoch nicht gleichzeitig mit den Horizontallasten anzusetzen. " Was heißt das konkret? Darf ein Geländer bei dieser Kraft Einwirkung schwingen, oder umwieviel, darf es "nachgeben"? Ein Alu Geländer wird immer eine gewisse Schwingung/Toleranz bei Krafteinwirkung haben. Danke für eure Beiträge! |
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Jedes Material mit endlichem Elastizitätsmodul dehnt unter Krafteinwirkung. Man dimensioniert so, dass die zulässigen Biegemomente nicht überschritten werden, das steht im Zusammenhang mit der plastischen Verformung (im Gegensatz zur elastischen). Üblicherweise wird mit Sicherheit konstruiert. Welcher Sicherheitsfaktor zum Tragen kommt, hängt z.B. von der Lastart (dynamisch, statisch) von seiner Wahrscheinlichkeitsverteilung (z.B. bei Wind) und ev. auch noch der Schwere der Auswirkung bei Versagen ab. In dem Fall schreibt die Norm einen Wert vor, bei der ich von Sicherheit 1 ausgehen würde, ich bin da aber nicht sicher Mein Geländer (auch ohne Durchdringung) habe ich auf knapp Faktor 2 dimensioniert, aber nur weil es rel. leicht ging: |
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@BAULEItEr danke für die weiteren Screenshots. Wenn ich die Norm richtig interpretiere, kämen in meinem Fall 50kg horizontale Krafteinwirkung zum tragen. ganz hat es meine Frage zur Norm nicht beantwortet.... ^^ Wind sollte kein Problem sein, weil die Füllung nicht geschlossen ist... bzw der Wind durch kann. Kippen sollte auch kein Problem sein... aber ein leichtes Nachgeben bei Krafteinwirkung wird wohl stattdinfen, da die UK aus Alu besteht... Deshalb würd mich interessieren, wie hier die Norm zu interpretieren ist. |
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In der OIB4 steht dazu anscheinend nichts. Wenn man mal weitersucht, findet man l/50 als max. Verbiegung in technischen Richtlinen aus der Schweiz [1] - das wären bei 1m Geländerhöhe max. 2cm. Hier [2] wird auf eine DIN verwiesen, die aber nur für die Absicherung zu Maschinen gilt, wo es bei 1m Geländerhöhe max. 3cm sind. Die gleiche DIN und die 3cm werden auch in einer Diskussion in einem dt. Statikerforum [3] genannt. 2 oder 3cm sind schon richtig viel. Ein Geländer dass sich beim Dagegenlehnen um 2cm bewegt würde man wohl subjektiv als höchst unsicher wahrnehmen. Ich denke, wenn man das Geländer so auslegt, dass es die geforderten 50kg/m (bzw. mit Verdoppelung als Sicherheitszuschlag 100kg/m) aushält, dann wird es sich so oder so nicht stark verbiegen. [1] https://www.amsuisse.ch/fileadmin/Suisse/AM_Suisse/Medien/web/pdf/metaltecsuisse/technik/merkblaetter/TR001_Merkblatt_Richtlinie_Gelaender_d.pdf [2] https://www.dbz.de/artikel/dbz_Sicherer_Halt_Befestigung_von_Balkongelaendern_1404385.html [3] https://www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwerksplanung/26933-durchbiegung-gelaender.html?start=6 |
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Man darf das mit der Durchbiegung nicht ganz unterschätzen, mein 1.1m hohes Geländer biegt sich bei 1kN/m um ca. 7mm (40x40x3 Stahlsteher) Ich meinte damit, dass die Norm keine zusätzliche Sicherheit erwartet, d.h. die zulässige Biegespannung (0.2% Dehngrenze) für das Material (z.B. 235N/mm² bei typ. Baustahl) nicht überschritten werden darf. Man darf mir da aber widersprechen ... |
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Hinsichtlich der Verformung gibt es für Geländer in Österreich keine Begrenzungen. Ich berechne diese jedoch aufgrund des Sicherheitsgefühls trotzdem immer für eine Einzellast von 100kg auf eine Begrenzung von h/150. Die linienlast stellt ja wirklich ein extrem da und wird somit nur bei der Tragfähigkeit berücksichtigt. Sicherheitsfaktor Lastseite: zusätzlich 1,5 |
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super danke euch für eure Hilfe. nach solchen Werten hab ich gesucht : Natürlich packe ich genug Sicherheit hinein, aber ich will halt auch rechtlich wissen, was erlaubt ist und was nicht... Bin ehrlich gesagt verwundert, dass es keine maximale Durchbiegung durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Danke euch! |
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