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Hallo, warum nicht erst mal mit dem Bauamt der Gemeinde/Stadt sprechen? Die wissen am besten bescheid. 2.googeln?! https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000411 § 25 Sonstige anzeigepflichtige Bauvorhaben (9)die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von nicht Wohnzwecken dienenden eingeschossigen Gebäuden mit einer bebauten Fläche bis zu 35 m²; Meines wissens sind carports bis 35m2 nir anzeigepfligtig. D.h. skizze wo genau es stehen soll einreichen beim amt und dann kriegt man i.d.R. den bescheid 2 wochen später, dass das passt |
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Die Oö. Landesregierung hat dazu auch vorbildliche Infos auf der HP: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29743.htm |
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