Liebe Forengemeinde,
Wir sind gerade in Verhandlung mit einem kleinen aber langjährig aktiven Bauträger wegen eines Doppelhausprojekts. Die Lage und der Grundriss der Haushälfte sagen uns zu und der Preis ist (für derzeitige Verhältnisse) akzeptabel.
Im Kaufvertragsentwurf ist jedoch eine sehr ungewöhnliche Verbindlichkeit angeführt:
"An dieses Kaufanbot hält sich der Anbotsteller (Käufer) bis einschließlich 31. August gebunden."
Das sind über 6 Monate, wenn wir jetzt unterschreiben würden, in denen wir an unser Angebot gebunden sind, der Bauträger hingegen kann sich bis 31.08. Zeit lassen mit seiner Entscheidung.
Es hat offenbar damit zu tun, dass der Bauträger noch nicht alle Genehmigungen / Bestätigungen von der Gemeinde erhalten hat und daher derzeit noch keine Zusage geben kann/will. Er ist auch noch nicht im Grundstück als Eigentümer eingetragen aber immerhin schon im Rang angeführt. Für die Eintragung des bereits unterfertigten Kaufvertrages mit dem Voreigentümer fehlt ihm noch die Genehmigung des Bebauungsplans seitens der Gemeinde für das Bauprojekt.
Sind solche langen Fristen beim Kaufanbot bei Bauträgern üblich / bekannt? Als angemessene Frist wird ja sonst eher im Bereich von 14 Tagen betrachtet.
Soll man sich auf sowas einlassen oder besser zuwarten, bis der Bauträger das Kaufanbot in akzeptabler Frist unterschreiben kann (sofern nicht jemand anders schneller war)?
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