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OÖ: Carport Abstand zu Strasse [OÖ]

  
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  •  sLindi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
7.2. - 8.2.2023
7 Antworten | 4 Autoren 7
7
Grüß Euch,

ich hätte eine Frage zu den gesetzlichen Abständen eines Carports (Schutzdach) zur Strasse hin.

Ich plane ein Carport für 3 Autos (ca. 9x6m "Innenfläche"; ca. 10x9m Dachfläche).

2023/20230207791405.jpg
Welchen Abstand muss man dabei in OÖ zur Strasse hin einhalten?
Bzw. welche Fragen muss ich bei der Gemeinde konkret stellen, damit sich das beantworten lässt?
Ich dachte ja eigentlich, dass man mit einem Carport (im Gegensatz zu einer Garage) bis an die Grundgrenze zur Strasse hin bauen kann?

Hab vor längerer Zeit schonmal mit dem Bürgermeister über meine Situation gesprochen, dieser hat sich bei einer Vor-Ort Besichtigung an den Abständen der Bauten (Dachvorsprung Garage bzw. Windfang Eingang) der angrenzenden Nachbarn zur Strasse orientiert und 3m Abstand von der Strasse als zulässig erklärt - ob der Optik wegen oder aufgrund einer Auflage weiß ich leider nicht mehr.

2023/20230207678918.jpg

Nach Westen hin zum Nachbarn erhielt ich die Auskunft: "Dachvorsprung min 2m; Säule min 3m".

Wäre sehr dankbar, wenn hierzu jemand was sagen kann oder mir zumindest Hilfe zur Selbsthilfe gibt und mir sagen kann, wo ich nachsehen kann/muss.

Besten Dank, sLindi

  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.2.2023  (#1)
Es gibt keinen Bebauungsplan mit vorgeschriebenen Baufluchtlinien?

Es gilt nur die Oö. BauO?

1
  •  sLindi
7.2.2023  (#2)

zitat..
rabaum schrieb:

Es gibt keinen Bebauungsplan mit vorgeschriebenen Baufluchtlinien?

Das weiß ich leider nicht, kann man da selbst wo nachsehen?
Es handelt sich um eine >40 Jahre alte Siedlung - falls das relevant sein könnte...


1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
7.2.2023  (#3)

zitat..
sLindi schrieb: welche Fragen muss ich bei der Gemeinde konkret stellen, damit sich das beantworten lässt?

zitat..
sLindi schrieb: Das weiß ich leider nicht, kann man da selbst wo nachsehen?

Genau diese Frage ist dann der Gemeinde zu stellen. 

Nachtrag: 
§ 18 Oö. Straßengesetz ist auch noch relevant dafür
Bauten und Anlagen an öffentlichen Straßen
innerhalb von 8 Metern Zustimmung der Straßenverwaltung

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  •  Daheimerdinger
8.2.2023  (#4)
Wenn keine gesonderten Regeln bestehen dürfen Carports / Garagen(mit automatischem Tor) bis an die Straße gebaut werden, sofern sie nicht höher als 3 Meter sind. Die Straßenmeisterei kann dann aber noch einen Mindestabstand wegen Schneeräumung fordern bzw bei Gefahrenlage im Verkehr eben bis 8 Metern mitreden und somit auch einen größeren Abstand einfordern.
Wenn die Straßenmeisterei da aber nichts dagegen einzuwenden hat, sollte bis an die Grundgrenze möglich sein. In meiner Gemeinde sind es 60cm wegen der Schneeräumung. Also gleicher Abstand wie für Einfriedungen. Aber am einfachsten ist wohl die Rückfrage bei deinem Gemeindeamt.

1
  •  Bembel
8.2.2023  (#5)

zitat..
Daheimerdinger schrieb:

Wenn keine gesonderten Regeln bestehen dürfen Carports / Garagen(mit automatischem Tor) bis an die Straße gebaut werden, sofern sie nicht höher als 3 Meter sind. Die Straßenmeisterei kann dann aber noch einen Mindestabstand wegen Schneeräumung fordern bzw bei Gefahrenlage im Verkehr eben bis 8 Metern mitreden

Das stimmt so nicht. Die 3 Meter Höhe sind relevant, wenn man ein Bauwerk, beispielsweise eine Garage, direkt an der Grundgrenze errichten möchte.

Für Garagentore, die zur Straße hin gerichtet sind, müssen aber mindestens 5 Meter Abstand zur Straße eingehalten werden:

"Demgegenüber ist der Abstand einer Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche im Baurecht nur insofern geregelt, als vor Garagentoren zur Straßenfluchtlinie oder zur Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich ein Stauraum von mindestens 5 m vorzusehen ist (§ 43 Abs. 5 Oö. BauTG 2013). Soll die Garage innerhalb eines Bereiches von 8 m neben Landes- oder Gemeindestraßen zu liegen kommen, ist überdies die Zustimmung der jeweiligen Straßenverwaltung gemäß § 18 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 erforderlich."

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29743.htm#panel144672




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  •  sLindi
8.2.2023  (#6)

zitat..
Daheimerdinger schrieb:

Wenn keine gesonderten Regeln bestehen dürfen Carports / Garagen(mit automatischem Tor) bis an die Straße gebaut werden, sofern sie nicht höher als 3 Meter sind. 

zitat..
Bembel schrieb:

Für Garagentore, die zur Straße hin gerichtet sind, müssen aber mindestens 5 Meter Abstand zur Straße eingehalten werden:

Das mit den 5m Abstand für ein Garagentor wäre auch mein Wissensstand gewesen - was mit ein Grund ist, warum ich ein Carport und keine Garage plane, da sich die 5m nicht mehr ausgehen bei mir (das wäre bei mir genau Vorderkante des Wohnhauses).




1
  •  Daheimerdinger
8.2.2023  (#7)
Wenn es das Verkehrsaufkommen zulässt, und ein funkferngesteuertes Tor verbaut wird, kann die Gemeinde auch weniger zulassen. Steht ja nicht in der Bauordnung.

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