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Es gibt keinen Bebauungsplan mit vorgeschriebenen Baufluchtlinien? Es gilt nur die Oö. BauO? |
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Das weiß ich leider nicht, kann man da selbst wo nachsehen? Es handelt sich um eine >40 Jahre alte Siedlung - falls das relevant sein könnte... |
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Genau diese Frage ist dann der Gemeinde zu stellen. Nachtrag: § 18 Oö. Straßengesetz ist auch noch relevant dafür Bauten und Anlagen an öffentlichen Straßen innerhalb von 8 Metern Zustimmung der Straßenverwaltung |
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Wenn keine gesonderten Regeln bestehen dürfen Carports / Garagen(mit automatischem Tor) bis an die Straße gebaut werden, sofern sie nicht höher als 3 Meter sind. Die Straßenmeisterei kann dann aber noch einen Mindestabstand wegen Schneeräumung fordern bzw bei Gefahrenlage im Verkehr eben bis 8 Metern mitreden und somit auch einen größeren Abstand einfordern. Wenn die Straßenmeisterei da aber nichts dagegen einzuwenden hat, sollte bis an die Grundgrenze möglich sein. In meiner Gemeinde sind es 60cm wegen der Schneeräumung. Also gleicher Abstand wie für Einfriedungen. Aber am einfachsten ist wohl die Rückfrage bei deinem Gemeindeamt. |
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Das stimmt so nicht. Die 3 Meter Höhe sind relevant, wenn man ein Bauwerk, beispielsweise eine Garage, direkt an der Grundgrenze errichten möchte. Für Garagentore, die zur Straße hin gerichtet sind, müssen aber mindestens 5 Meter Abstand zur Straße eingehalten werden: "Demgegenüber ist der Abstand einer Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche im Baurecht nur insofern geregelt, als vor Garagentoren zur Straßenfluchtlinie oder zur Grenze der öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich ein Stauraum von mindestens 5 m vorzusehen ist (§ 43 Abs. 5 Oö. BauTG 2013). Soll die Garage innerhalb eines Bereiches von 8 m neben Landes- oder Gemeindestraßen zu liegen kommen, ist überdies die Zustimmung der jeweiligen Straßenverwaltung gemäß § 18 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 erforderlich." https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29743.htm#panel144672 |
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Das mit den 5m Abstand für ein Garagentor wäre auch mein Wissensstand gewesen - was mit ein Grund ist, warum ich ein Carport und keine Garage plane, da sich die 5m nicht mehr ausgehen bei mir (das wäre bei mir genau Vorderkante des Wohnhauses). ||
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Wenn es das Verkehrsaufkommen zulässt, und ein funkferngesteuertes Tor verbaut wird, kann die Gemeinde auch weniger zulassen. Steht ja nicht in der Bauordnung. |
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