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(OÖ) Einfriedung - Abstand zur Grundgrenze vorgeschrieben? [OÖ]

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  •  JoeSi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.5. - 22.9.2024
10 Antworten | 7 Autoren 10
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Brauche bitte euren Rat.
2013 Sternchenbau gekauft, 2016 altes Haus abgerissen und 2020 neu gebaut. Garten und Einfriedung etc hab ich bewusst nocht nicht gemacht.
Öffentliche Güterweg ist ca. 1 km lang und endet hinter meinem Haus. Links der Straße mein Grundstück, rechts mein Nachbar. Die Straße geht dann in einen Feldweg über für die Landwirte. Kein Durchzugsverkehr, keine LKW außer die kommen gezielt zu mir oder zum Nachbarn. 
Letzte Woche hatten wir Begehung, weil die Zufahrtsstraße neu Asphaltiert wird. Dabei waren natürlich neben der ausführenden Firma auch vertreter der Gemeinde/Ämter samt Bürgermeister und Grundstücksbesitzer. 
Ich teilte mit, dass ich aufgrund der Topographi entlang der strßenseitigen Grundstücksgrenze eine Einfriedung mit ca. 50cm höhe machen werde.  
Seitens Bürgermeister kam sofort ein Veto, da man auf entlang der Grundsücksgrenze mal grundsätzlich keine Einfriedung machen darf. Auf meine verwunderte Frage was dann erlaubt ist kam "eine Einfriedung muss mind 60cm hinter der eigentlichen Grundgrenze gemacht werden, da sonst die Landwirte mit den Maschinen nicht durchkommen". 
Auf meine frage, ob ich dann praktisch dulden muss, dass die Landwirte wegen übergroßer Maschinen diese 60cm von meinem  Privatgrundstück anstandslos einfach nützen dürfen kam nur ein plumpes "ja, das ist in unserer ländlichen Gemeinde einfach so".
So wie ich es jetzt verstanden hab werden die "Moa-Steine" im Zuge der Asphaltierung entfernt und 60cm von meinem Grundstück einfach mitasphaltiert. 

Frage an euch: kann das wirklich sein? Praktisch werde ich enteignet. Wenn die Moasteine mal weg sind, wird es doch nur eine Frage der Zeit bis es heißt: tut uns leid, aber da du es damals so zugelassen hast, hast du indirekt die Fläche abgetreten.
Es geht um eine länge von 70m x 60cm. 
Bisher bin ich gut mit der Baubehörde ausgekommen und bin nirgends angeeckt. Während der Planung und Bauphase hab ich stets das Gespräch mit denen gesucht und immer im Vorfeld eine gute Lösung herbeigeführt. 
Aber da hört sich jetzt der Spaß auch auf...
Wie sehr ihr das?
Könnt ich jetzt hergehen und einen Randstein entlang der Moasteine setzen und die eigentliche Einfriedung dann die 60cm hinter der Grundgrenze hochziehen?
Denke die wenigsten Bauern werden Lust haben sich die Reifen zu ruinieren und wenn mal eine Maschine über die Grundgrenze ragt, ists mir ja grundsätzlich Wurscht solange sie nichts beschädigt.
 

  •  alv123
  •   Bronze-Award
12.5.2024  (#1)
gibt es einen Bescheid? Normalerweise steht da die Rechtsmittelbelehrung plus eventueller Fristen.

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  •  JoeSi
12.5.2024  (#2)
In der Baugenehmigung steht nichts zur Einfriedung. Im Einreichplan ist dort ebenso nichts dazu eingezeichnet und/oder schriftlich vermerkt. 

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
13.5.2024  (#3)
Bist du mal im Ort herumgefahren und hast geschaut wie es dort bei all den anderen gelöst ist? Sollte ja für alle gleichermaßen gelten.

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  •  stefan4713
13.5.2024  (#4)
also mein hausverstand sagt mir, dass wenn ich ein grundstück kaufe, mir einen maschendrahtzaun hole und so mein gesamtes grundstück einzäune - egal ob steiermark oder oÖ
damit die fahrzeuge platz haben, wird doch die straße 3-4 meter breit geplant/gebaut
zumindest ist es in unserer siedlungsstraße so - 10 EFH und die hälfte davon hat eine einfriedung an der grundstücksgrenze
der bürgermeister muß es schon begründen - aber wsl selbst bauer

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  •  JoeSi
13.5.2024  (#5)
Danke für eure Unterstützung. Da ich zeitlich etwas unter Zugzwang bin, hab ich einen Anwalt kontaktiert und über meine RS-Versicherung eine Beratung eingeholt.
der Anwalt hat dazu mal ganz laut gelacht...

für alle:

Einfriedung generell gilt in Oö der/das §49 Oö Bautechnikgesetz , dort steht grob, alles unter 2m muss nicht Bewilligt oder angezeigt werden (außer Stützmauern lt. Statik etc). 

Andere Sache ist, wenn dein Grundnachbar eine öffentliche Straße ist: laut Gesetz gilt dafür für Oberösterreich der/das  "§18 Abs.1 Oö. Straßengesetz"
Hier muss ich die für die Straße zuständige Behörde informieren (schriftlich - in meinem Fall Güterweg = Bürgermeister) und diese muss dann entweder einwilligen, dann ist alles gut, oder ablehnen, dann aber mit Begründung. Das ganze innerhalb von 8 Wochen, sonst hat er sein Recht verwirkt und geht an die nächst höhere Stelle)
Und laut Anwalt soll ich dann, egal welcher Grund angeführt wird (meist "sichere benützung ist nicht mehr gegeben") zu ihm kommen und er fordert das Gutachten an welches dies als Ergebnis bescheinigt. 
Da die Gemeinde innerhalb 8 Wochen nach meinem Schreiben tätig werden muss wenn sie mitreden will, wird sich kein Gutachten im Vorfeld ausgehen.... Dann kann sich die Gemeinde überlegen doch zuzustimmen, oder eben Geld in die Hand zu nehmen (und Rechtsbeistand). 

Der Anwalt merkte noch an: es wird ganz schwierig für die Gemeinde und den Gutachter nachzuweisen, dass die Sicherheit ausschließlich mit der Maßnahme "Mauer muss 60cm Hinten bleiben" hergestellt werden kann. Da wird jeder Richter hinterfragen was alternativ gemacht werden kann bevor in das eigentum anderer eingegriffen wird.

Ganz klar: ich will grundsätzlich auch nicht Streiten und schon garnicht vor Gericht, aber wenn ich quasi enteignet werde mit den Worten "es ist bei uns in der Gemeinde einfach so und DU hast dich auch daran zu halten" dann ist der Herr auf den falschen aufgelaufen.

Empfehle jeden im Zweifel mal in ein Betatungsgespräch beim Anwalt zu investieren! 
... ich geh jetzt Brief schreiben 👍
 


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Hallo JoeSi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  AndiBru
  •   Gold-Award
14.5.2024  (#6)
Ich glaub wir kennen zu wenig Details um mitreden zu können, aber bei uns hier war es genauso da mussten wir links und rechts 75cm rein Rutschen wenn wir eine Zaun machen wollen, wenn nicht ist das "Bankett" 75cm breit.
 
Geht eben um die großen Geräte aber auch für die Zufahrt von Einsatzkräften.

Aber hier wurde es vom ersten Tag an so kommuniziert.

Ob das ganze wirklich "amerikanischem" recht entspricht oder mir der Hausverstand sagt dass ein 2,5m Streifen wenn links und rechts ein Zaun stehen würde einfach zu schmal für alle Verkehrsteilnehmer ist, muss jeder selbst entscheiden.

Kann mir schon vorstellen dass du den rechts streit gewinnen wirst, weil eben sicher nicht alles korrekt ab gelaufen ist.

Ich weiß es nicht, aber wie kommt es oft dazu und dass ist leider kein Einzelfall...

... Alter Feldweg, die Gemeinde widmet um, der geldgierige Bauer sagt "das mach ma schon" aber er tritt keinen Grund für eine Zufahrt ab "weil die Gemeinde hat noch nie etwas für ihn getan", er verkauft mit einem irren Gewinn sein Feld als Bauland und die neuen Eigentümer fallen aus allen Wolken ... Dass eigentlich ein Teil der Straße gehören sollte.
Die Gemeinde hat genug andere Sachen zu tun kümmert sich auch nicht darum und der Salat ist da 

Früher Hausverstand, klar finden wir eine Lösung  ...  heute ich bin im recht ... Klage ...

... ist so 

... 

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  •  JoeSi
14.5.2024  (#7)
Den Hesamten Sachverhalt hier zu schreiben würde alles sprengen, drum hab ich versucht das wesentliche zu schreiben, mit der Gefahr....
Dein letzter Absatz trifft es ganz gut: auf der gegenüberliegenden Seite ict nämlich das Feld des Bauern, der sich jahrelang aufregt weil mein Grenzstein so blöd im Weg steht, dass er zu wenig Platz hat um in sein Feld einzubiegen. Er müsste nur seine Einfahrt etwas verbreitern, und schon hätte er kein Problem... aber das geht nicht, weil das schmälert seinen Ertrag, ist sein Eigentum und er ist dort schon immer reingefahren (vor 19 hahren halt auch nur mit halb so großen Maschinen).
ich bin selbst am Bauerhof aufgewachsen und den Umgang mit Maschinen gewohnt, aber wenn nur ICH jetzt für Ihn Grund opfern soll, seh ich das nicht ein. Wenn dann will ich eine Einigung, wo beide was abgeben oder eben keiner. 


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  •  JoeSi
18.5.2024  (#8)
Was wurde nun daraus?
Schreiben an die Gemeinde... 3 Tage später anruf vom Amtsleiter.... der hat sich das auf DORIS angesehen, meine "Hinweise" (dass man alleine auf DORIS schon nachmessen kann, dass es 6m zwischen Grundgrenze zu Grundgrenze ist, alles dazwischen ist öffentlicher Grund und Platz für den Güterwegsverkehr) geprüft und Entschuldigt dass der Hr. Bürgermeister ohne Plan so pauschale Aussagen trifft.- Zustimmung mündlich erteilt, einen Tag später Schriftlich als Dokument inkl. Unterschrift vom Bürgermeister per email.
Tja, hätte ich auf den Bürgermeister gehört oder mich einschüchtern lassen, wär ich einige qm ärmer auf kosten der Allgemeinheit und der Bauer hätte sich ins Fäustchen gelacht.
Danke für eure Unterstützung! 
Bleibt Wachsam und glaubt nicht alles was euch aufs Auge gedrückt wird, auch nicht wenns vom Hr. Bürgermeister kommt 😉

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  •  americium
  •   Silber-Award
19.5.2024  (#9)
Super, dass du dich nicht hast unterkriegen lassen.

Hatte ein ähnliches Thema. Gemeinde wollte, dass ich zur öffentlichen Straße mindestens 30cm für einen Pufferstreifen lasse. Die Verkehrsabteilung hat Mitspracherecht bis gewisse Meter in dein Grundstück um den Verkehr nicht zu beeinflussen (zB wegen zu hohen Bauten). 

Ich wollte das aber nicht unnötig dafür hergeben weil Erhaltungspflicht bei mir für nix. 

Hab mich erfolgreich gewehrt. 
Andere Straßen in der Umgebung haben aber da sogar 60!!!cm hergegeben und müssen das jetzt mähen.

Selbes Thema mit einem Gartenhaus an der Grundgrenze zur Straße. Dafür brauchte ich sicher 1-2h Diskussion weil ich näml. den Sichttrichter meiner Ausfahrt zum Fließverkehr beeinflusse. Aber nur wenn ich in der Ausfahrt genau am jeweiligen Rand rausfahre und nicht Mittig.

Das leuchtet mir ja zumindest etwas ein... 😆

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  •  Joe73
22.9.2024  (#10)
Hallo,bin aus NÖ.
Mein Nachbar hat von der Grundstücksgrenze Richtung sein Grundstück einen 30-35cm breiten Abstand gelassen,und dort einen Maschendrahtzaun aufgestellt,mit zwischen denn Zaunsteher so Rasensteinbetonplatten,hinter dem Zaun ist eine Böschung. Da fließt sein Regenwasser bis zu meinem Grund.sein Grundstück hat er um ca.40-45 cm ausgeschüttet.ich kann aber meinGrundstück nicht bis zur Grenze anschütten,da sonst der Schotter zu ihm rüberrisselt.aber er kann auch nicht von denn betonsteinen bis zur Grundstücksgrenze anschütten.obwohl der Streifen ihm gehört.
Darf das sein?
Stimmt das,sobald Zaunsteher einbetoniert werden,wir dies als Bauliche Anlage bezeichnet,und das dies bewilligt werden muß,und nicht wie die Gemeinde behauptet, es kann einfach ohne gemacht werden.laut Internet,Zaunsteher in Erde schlagen ist ok,Zaunsteher mit Beton(Fundierung)ist bewilligungspflichtig,??

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