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Guten Morgen,wenn keine Förderung beantragt wird und wenig als 25% der Gebäudehülle betroffen ist,gibt es keine Anzeige-oder Bewilligungspflicht. Aufpassen müssen sie bezüglich des Abstandes zum öffentlichen Gut bzw.Grundgrenzen zum Nachbar. Tipp:Fragen sie zur Sicherheit beim zuständigen Bezirksbauamt nach. |