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[OÖ] Grünland - Einfriedung und Stützmauer

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  •  Burgerking
26.3. - 29.3.2025
9 Antworten | 2 Autoren 9
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Guten Tag Zusammen,
ich bräuchte bitte eure Hilfe!

Es handelt sich um ein Grünlandgrundstück (Nutzungsart Acker, Wiese oder Weidefläche, Widmung Land- und Forstwirtschaft, Ödland) direkt neben meinem Bauland.

Nun möchte ich im Grünland eine Stützmauer (Wurfsteine) mit einer Höhe von 1 Meter anlegen. 
Bin ich richtig in der Annahme das dies (unter 1.5m) Bewilligungs- und Anzeigefrei ist?

Eine Einfriedung (Sichtschutzzaun Lärche) mit einer Höhe von 2 Metern ebenfalls ohne Anzeige und Bewilligung errichtet werden kann? Eine Gemeindestraße führt direkt, mit Gehsteig, vorbei. Eine Einfahrt und ein Maschendrahtzaun (inkl. Betonfundament) ist bereits seit Jahrzehnten dort (verbaut).

Dürfen im Gründland Anhänger und/oder Motormäher dort dauerhaft abgestellt werden? 

BTW: Eine PV Anlage < 50m2 wurde bereits "abgesegnet". Da Bewilligungs- und Anzeigefrei.

Vielen Dank und lg
Sepp Forcher

  •  JoeSi
  •   Silber-Award
26.3.2025  (#1)
Servus!

... als ich gelesen hab "Eine Gemeindestraße führt direkt, mit Gehsteig, vorbei."  wurde ich munter.... Wenn eine Straße direkt an das Grundstück angrenzt, musst du die zuständige Straßenbehörde in Kenntnis setzen... wenn man es genau nimmt sogar egal wie hoch/tief dein vorhaben ist. 
 
Schau mal hier:
https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-einfriedung-abstand-zur-grundgrenze-vorgeschrieben/79361

Post #5 ist eine kurze Zusammenfassung was mein Anwalt damals gesagt hat. 


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  •  Burgerking
26.3.2025  (#2)
Vielen Dank Joe!
Habs kurz überflogen. Es geht mir eigentlich nicht um die Einfriedung (Zaun), der eh schon da ist. Aber als Maschendrahtzaun. Der wird nur "erneuert"...

Die Stützmauer aber ist nicht direkt neben der Gemeindestrasse, das galt nur als Info für die Einfriedung (Zaun).

Wissen würde ich gerne die Sache mit den 1.5m Stützmauer.



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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
27.3.2025  (#3)
Ich sehe es so wie im anderen Thread geschrieben:
"Einfriedung generell gilt in Oö der/das §49 Oö Bautechnikgesetz , dort steht grob, alles unter 2m muss nicht Bewilligt oder angezeigt werden (außer Stützmauern lt. Statik etc). "


Ich hab noch ähnliches bevorstehen... (als abgrenzung zum Bauern der es nicht so genau nimmt und "Hochwasserschutz" - hatte schon das halbe Feld in meinem Garten....)....  Bin gespannt ob sich hier noch jemand dazu äußert und Input liefert. 
 


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  •  Burgerking
27.3.2025  (#4)
Hi, woher hast du das mit den Stützmauern und Statik? Gibt es hier irgendwo etwas konkretes zu lesen?

Ich kenne nur das hier: 

Bauten im Grünland
Der Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden sowie die Errichtung von Stützmauern und freistehenden Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m ist bewilligungspflichtig.

im Grünland außerhalb von „geschlossenen Ortschaften“ oder
auf Grundflächen, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Gemeinde mit einer Sternsignatur gekennzeichnet sind
sind, wenn nicht die Natur- und Landschaftsschutzbestimmungen im Bereich von Seen oder im Bereich der übrigen Gewässer anzuwenden sind - vor ihrer Ausführung der Behörde anzuzeigen.

Eine Ausnahme der Anzeigepflicht ist nur dann gegeben, wenn das entsprechende Vorhaben nach der OÖ. Bauordnung 1994 ebenfalls bewilligungspflichtig ist und die hiefür zuständige Behörde die Naturschutzbehörde an diesem Verfahren beteiligt.

Die Behörde kann innerhalb von acht Wochen ab Einlangen der vollständigen Anzeige das Vorhaben untersagen oder ebenfalls innerhalb dieser Frist Bedingungen, Auflagen oder Fristen vorschreiben. Wenn die Behörde von diesen Möglichkeiten nicht Gebrauch macht, kann mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden.

Voraussetzungen
Das Vorhaben wird nicht untersagt, wenn der Anzeigende öffentliche oder private Interessen glaubhaft macht, die das öffentliche Interesse am Natur- und Landschaftsschutz überwiegen.
Feststellungen (Nichtuntersagungen) können gegebenenfalls unter Vorschreibung von Bedingungen, Auflagen oder Fristen erteilt werden.

Stutzig macht mich das "außerhalb geschlossene Ortschaften". Meine ist Innerhalb.
Danke und lg

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
27.3.2025  (#5)
den Statiknachweis hat mir der Anwalt geraten, wenn die Mauer zb 1,8m hoch wird.
hab jetzt explizit im Gesetz danach gesucht und nichts dazu gefunden. 
Hier unter "Abstand-Bewilligung - Zaun" steht was zur Stützmauer im Bauland:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29743.htm

Das hier hab ich zum Thema "Stützmauer ausserhalb der Ortschaft" gefunden 
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29013.htm
Ist zwar von der BH Perg, hab aber das gleiche von der BH Linz-Land gefunden... da es ein Landesgesetz ist, sollte es in ganz OÖ gleich sein!?

ich nehm mir bis hierher mit: Steinmauer im Grünland unter 1,5m ist Bewilligungs- und Anzeigefrei
Meine Mauer wird unter 60cm bleiben (falls wer wegen Absturzsicherung hinterher ankommen will)... also sollte ich safe sein
 


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  •  Burgerking
27.3.2025  (#6)
Also habe nun beim Land OÖ angerufen. 
Jegliche Stützmauer, also Höhe unabhängig, ist im Grünland verboten. Außer man ist Landwirt.

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
27.3.2025  (#7)
Oha 😳
interessant dass dann im obigen Link was anderes steht oder übersehe ich was?

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  •  Burgerking
27.3.2025  (#8)
JEIN, das gilt nur für den Umweltschutz. 
Baurecht und Widmung sagen aber leider ein klares Nein. § 30 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994.
Hier gilt eine Stützmauer als Bauwerk :(

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
29.3.2025  (#9)
Gut, dann wirds bei mir ein Wall/Aufschüttung mit "Böschung" zum Nachbar hin. . Hauptsache das Wasser/der Dreck vom Feld wird mal wo aufgefangen und der Bauer hat optisch eine "Orientierungshilfe" wo sein Feld endet und mein Grund anfängt 

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