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Servus! ... als ich gelesen hab "Eine Gemeindestraße führt direkt, mit Gehsteig, vorbei." wurde ich munter.... Wenn eine Straße direkt an das Grundstück angrenzt, musst du die zuständige Straßenbehörde in Kenntnis setzen... wenn man es genau nimmt sogar egal wie hoch/tief dein vorhaben ist. Schau mal hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-einfriedung-abstand-zur-grundgrenze-vorgeschrieben/79361 Post #5 ist eine kurze Zusammenfassung was mein Anwalt damals gesagt hat. |
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Vielen Dank Joe! Habs kurz überflogen. Es geht mir eigentlich nicht um die Einfriedung (Zaun), der eh schon da ist. Aber als Maschendrahtzaun. Der wird nur "erneuert"... Die Stützmauer aber ist nicht direkt neben der Gemeindestrasse, das galt nur als Info für die Einfriedung (Zaun). Wissen würde ich gerne die Sache mit den 1.5m Stützmauer. |
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Ich sehe es so wie im anderen Thread geschrieben: "Einfriedung generell gilt in Oö der/das §49 Oö Bautechnikgesetz , dort steht grob, alles unter 2m muss nicht Bewilligt oder angezeigt werden (außer Stützmauern lt. Statik etc). " Ich hab noch ähnliches bevorstehen... (als abgrenzung zum Bauern der es nicht so genau nimmt und "Hochwasserschutz" - hatte schon das halbe Feld in meinem Garten....).... Bin gespannt ob sich hier noch jemand dazu äußert und Input liefert. |
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Hi, woher hast du das mit den Stützmauern und Statik? Gibt es hier irgendwo etwas konkretes zu lesen? Ich kenne nur das hier: Bauten im Grünland Stutzig macht mich das "außerhalb geschlossene Ortschaften". Meine ist Innerhalb. Danke und lg |
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den Statiknachweis hat mir der Anwalt geraten, wenn die Mauer zb 1,8m hoch wird. hab jetzt explizit im Gesetz danach gesucht und nichts dazu gefunden. Hier unter "Abstand-Bewilligung - Zaun" steht was zur Stützmauer im Bauland: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29743.htm Das hier hab ich zum Thema "Stützmauer ausserhalb der Ortschaft" gefunden https://www.land-oberoesterreich.gv.at/29013.htm Ist zwar von der BH Perg, hab aber das gleiche von der BH Linz-Land gefunden... da es ein Landesgesetz ist, sollte es in ganz OÖ gleich sein!? ich nehm mir bis hierher mit: Steinmauer im Grünland unter 1,5m ist Bewilligungs- und Anzeigefrei Meine Mauer wird unter 60cm bleiben (falls wer wegen Absturzsicherung hinterher ankommen will)... also sollte ich safe sein |
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Also habe nun beim Land OÖ angerufen. Jegliche Stützmauer, also Höhe unabhängig, ist im Grünland verboten. Außer man ist Landwirt. |
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Oha 😳 interessant dass dann im obigen Link was anderes steht oder übersehe ich was? |
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JEIN, das gilt nur für den Umweltschutz. Baurecht und Widmung sagen aber leider ein klares Nein. § 30 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994. Hier gilt eine Stützmauer als Bauwerk :( |
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Gut, dann wirds bei mir ein Wall/Aufschüttung mit "Böschung" zum Nachbar hin. . Hauptsache das Wasser/der Dreck vom Feld wird mal wo aufgefangen und der Bauer hat optisch eine "Orientierungshilfe" wo sein Feld endet und mein Grund anfängt |
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