« Baurecht  |

[OÖ] Nebengebäude an Grundgrenze [OÖ]

   
Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  d3k1d
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
27.10. - 11.12.2024
8 Antworten | 6 Autoren 8
8
Wir haben vor 5 Jahren einen Neubau durchgeführt. Vom Einreichplan her wurden uns bereits 23m (19m Garagen und Wohnnebenräume + 4m Gartenhütte - beides natürlich unter 3m) direkt an der Grundstücksgrenze genehmigt. Da es bei uns keinen Bebauungsplan  gibt, ist dementsprechend ja ws das Oö BauTG heranzuziehen?!
Gem. § 41 Abs. 1 Z. 5 Oö. BauTG 2013 sind es in Summe ja 15m die an der Grundstücksgrenze verbaut werden dürften?!
Zwei Fragen dazu:
- Inwiefern kann dann eigentlich mehr genehmigt werden? Mir ist es natürlich recht, aber dH die örtliche Baubehörde kann immer mehr genehmigen als gesetzlich vorgesehen ist?
- Was ist wenn ich jetzt noch ca 5m an der Grundgrenze zum Nachbarn mit einer weiteren Gartenhütte verbauen möchte? Muss ich das ansuchen und wenn für Nachbarn in Ordnung dann ws auch für Gemeinde / Baubehörde in Ordnung?
Vielen Dank

  •  d3k1d
30.10.2024  (#1)
Kann mir da niemand weiterhelfen?

1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
17.11.2024  (#2)
Seite 14
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht_2024.pdf
Maximale Grundfläche 15m2, zum Nachbarn gerichtete Seite darf keine Fenster haben. Brauchst du nicht einmal bei der Gemeinde anzeigen.

Habe erst vor kurzem so eine Poolhütte bei uns aufgestellt und das wurde mir auch von der Gemeinde so mündlich bestätigt.

1
  •  Daheimerdinger
18.11.2024  (#3)
Das stimmt so nicht. Auch wenn ein Nebengebäude anzeige frei ist, muss man sich in jeder Hinsicht an die Bauordnung halten (inkl. aller Brandschutzverordnungen, Gebäudehöhe usw). Und die Bauordnung erlaubt maximal 15 Meter Gebäudelänge im Bauwich an einer Grundstücksseite. D.h. wenn dich jemand bei der Gemeinde anzündet, muss diese reagieren.
Grüße, Daheimerdinger.


1


  •  Vizovi19
18.11.2024  (#4)
Ich würde es so ohne weiteres nicht hinbauen, wie @Daheimerdinger gesagt hat.
Mein Planer hat von haus aus maximal 15m eingeplant und grundsätzlich gleich die Bauoordnung eingehalten.

1
  •  Ferlin
18.11.2024  (#5)
Wäre ja dann nicht der erste Abrissbescheid in OÖ :-/

1
  •  d3k1d
21.11.2024  (#6)

zitat..
Daheimerdinger schrieb:
Und die Bauordnung erlaubt maximal 15 Meter Gebäudelänge im Bauwich an einer Grundstücksseite.

Sind es tatsächlich 15m an einer Grundstücksseite? Also wenn ich § 41 Abs. 1 Z. 5 Oö. BauTG lese würde ich ja auf 15m in Summe für alle Grundstücksseiten schließen.
 
ChatGPT ist da aber auch deiner Meinung emoji
Diese Regelung bezieht sich auf jede einzelne Grundstücksgrenze separat. Das bedeutet, dass Sie an jeder Grundstücksseite bis zu 15 Meter an die jeweilige Nachbargrenze heranbauen dürfen, sofern alle weiteren Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 5 Oö. BauTG 2013 erfüllt sind.


1
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
23.11.2024  (#7)

zitat..
d3k1d schrieb:

──────..
Daheimerdinger schrieb:
Und die Bauordnung erlaubt maximal 15 Meter Gebäudelänge im Bauwich an einer Grundstücksseite.
───────────────

Sind es tatsächlich 15m an einer Grundstücksseite? Also wenn ich § 41 Abs. 1 Z. 5 Oö. BauTG lese würde ich ja auf 15m in Summe für alle Grundstücksseiten schließen.

 

ChatGPT ist da aber auch deiner Meinung

Diese Regelung bezieht sich auf jede einzelne Grundstücksgrenze separat. Das bedeutet, dass Sie an jeder Grundstücksseite bis zu 15 Meter an die jeweilige Nachbargrenze heranbauen dürfen, sofern alle weiteren Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 5 Oö. BauTG 2013 erfüllt sind.

Frag halt einfach auf der Gemeinde nach...


1
  •  woo
  •   Bronze-Award
11.12.2024  (#8)
"die Summe aller im jeweiligen Abstand gelegenen, den Nachbargrundstücken zugewandten Längen von Gebäuden und Schutzdächern einschließlich allfälliger Dachvorsprünge darf 15 m nicht überschreiten;"

Oö. BauTG ist da eigentlich eindeutig.
Baubehörde kann nicht mehr genehmigen. (Also "können" schon, nur ist es dann rechtswidrig)

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Probleme mit Carport