Wir wollen im Bezirk Gmunden bauen. Leider hat der vorherige Besitzer kurz bevor wir unser Grundstück besichtigt haben, eine Teilung in Auftrag gegeben. Mit der Positionierung des Hauses klappt es trotzdem ganz gut und darum wollten wir ursprünglich keine unnötigen weiteren Behördengänge.
Nun fordert aber das Bauamt, dass beide Grundstücke über eine gemeinsame Einfahrt befahren werden (ist auch in der Bauplatzbewilligung so festgeschrieben). Mit dem aktuellen Bauplan und der Zufahrt, die die Gemeinde gerne hätte, würden zusätzlich über 80m² Garten versiegelt und täglich ein kleiner Slalomparcours zurückgelegt werden müssen. Das ist für uns also undenkbar. Außerdem ist es absolut nicht geplant, das hintere Grundstück jemals zu verkaufen.
Mit dem Herrn vom Bauamt habe ich nun besprochen, die Zufahrt so zu legen, dass sie zu unserem Carport und daran vorbei zum hinteren Grundstück führt. Das müsste - laut Bauamt - unbedingt mit einem Servitut ins Grundbuch. Es ist aber laut unserer Notarin rechtlich gar nicht möglich, sich selbst ein Servitut grundbücherlich zuzusichern. Das trifft übrigens auf jede Form von gemeinsamer Zufahrt zu. Es wird also von der Gemeinde etwas gefordert, das rechtlich gar nicht möglich ist.
Nun haben wir 2 Möglichkeiten:
1. Rechtlich ausdiskutieren: Weiß jemand, welche Behörden oder Einrichtungen hier zu Rate gezogen werden können? Macht es Sinn, einen zusätzlichen Juristen einzuschalten, wenn die Notarin bereits erfolglos mit dem Bauamt telefoniert hat?
2. Grundstück vereinen: Kann mir jemand sagen, wo und wie das beantragt werden muss und wie lange das in etwa dauert? Können auch hier unerwartete Hürden auf uns zukommen?
Vielen Dank!
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