Hallo zusammen,
Folgenden Rechtstext aus der OÖ Bauordnung versuche ich richtig zu interpretieren:
Anzeigepflichtig sind Stützmauern, wenn folgendes zutrifft:
"Die Errichtung von
Stützmauern und freistehenden Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände sowie von
Stützmauern mit einer
aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände, ist der Baubehörde anzuzeigen."
Ich habe nun eine Stützmauer aus Beton, die am höchsten Punkt 1,5 Meter hoch ist. Die Stützmauer trennt meinen Garten, der entsprechend höher gelegen ist, von einer öffentlichen Straße. Heißt das, ich darf daruf einen Zaun mit nur max. 1 Meter draufsetzen, damit ich die 2,5 m nicht überschreite? Nachdem ich zur Stützmauer auch noch eine Böschung habe, wäre 1 Meter Zaun sinnlos.
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