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Nicht dramatisieren - Da sich der Verkehrsflächenbeitrag u.a. aus der Grundflächenwurzel berechnet (derzeit Wurzel aus QM x 3 x 50,87 EUR), zusätzlich davon 60% Ermässigung abgezogen wird, wenn gemäß OÖ Wohbauförderungsgesetzt gefördet wurde, errechnet sich beispielsweise bei rund 700 qm Grundstücksfläche aufgrund der Beitragserhöhung dadurch eine Erhöhung des Verkehrsflächenbeitrages von ungefähr 150,-- EUR.
Da muss man schon eher darauf aufmerksam machen, dass sich die Baukosten im Schnitt um fast 5 % erhöhen, und das kann dann bei 200.000 EUR Baukosten schon gleich mal 10.000 EUR ausmachen. |
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@plaki - Die Baukosten erhöhen sich angeblich jedes Jahr um 5% wenn man den Bauunternehmen glauben möchte ... trotzdem kostet ein Haus das vor 15 Jahren 5 Millionen gekostet hat heute noch immer 400.000 EUR. Und das geht sich mit der Inflation nicht aus ...
Aber es ist ja jedes Mittel recht um den leichtgläubigen Häuslbauer zum Vertragsabschluss zu bringen ... |
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@plaki - Es war nicht in meinem Sinne zu dramatisieren, nur zu informieren!
Bei korrekter Berechnung liegt die Erhöhung für ein 700qm-Grundstück bei EUR 448,61. Bei 1000qm sind es bereits EUR 536,20! |
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Weiß da jemand ob es noch beschlossen wird? - Auf der Homepage von Land OÖ steht folgendes: * Verordnung der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (Oö. Einheitssatzverordnung 2011) o Verordnung - 20 kB (Begutachtungsfrist ist abgelaufen) Die Frage ist, was heißt "Begutachtungsfrist ist abgelaufen". Kann diese Verordnung erst nach Begutachtungsfrist beschlossen werden oder nicht? |