wir haben in unserem Einreichplan eine Parapethöhe von 85cm eingezeichnet. Hatte heute ein Telefonat mit dem Fensteranbieter und der meinte, dass sie eigentlich standardmäßig 90 machen. Unabhängig jetzt davon wie hoch es schlußendlich wirklich wird, kam dann bei mir eine Frage auf ob es ein Problem darstellt wenn im Einreichplan 85cm eingezeichnet sind und wir dann im Endeffekt auf 90cm gehen?
die parapethöhe war früher vor allem durch die grösse (höhe) der heizkörper bestimmt, da diese ja heute nahezu gänzlich wegfallen gibts für parapethöhen nun kaum noch entsprechende vorgaben, ausser dem persönlichen geschmack und den möbeln die vor den fenstern stehen. (rückenlehnenhöhe von sitzbänken, höhe der küchenarbeitsplatte etc.)
.. da diese ja heute nahezu gänzlich wegfallen gibts für parapethöhen nun kaum noch entsprechende vorgaben, ausser dem persönlichen geschmack und den möbeln die vor den fenstern stehen.
Wenn ich mich richtig zurückerinnere sollte die FPH zumindest 85cm haben. Sollte die FPH tiefer gewählt werden muss mWn Sicherheitsglas in den Fenstern verbaut werden!
Danke für eure Antworten. Hab ich auch gelesen, dass man mind. 85cm haben sollte da ansonsten Sicherheitsglas verwendet werden muss. Aber alles darüber sollte dann kein Problem sein, wie ich es verstehe.
Solche kleinen Änderungen ohne wirkliche Auswirkung interessieren die Baubehörde eher nicht, wenns nicht in die falsche Richtung (zu wenig Parapet und kein ESG) geht...
Einreichplantechnisch sehe ich auch kein Problem, du solltest aber wirklich bedenken dass du bei 85cm RPH manche Möbelstücke nicht davorstellen kannst, sofern du das Fenster noch öffnen möchtest.
Eckbank, Sofa sind so Klassiker die oft beim Fenster stehen.
.. fudi6489 schrieb: du solltest aber wirklich bedenken dass du bei 85cm RPH manche Möbelstücke nicht davorstellen kannst,
Die Baufirma will ja eh auf FPH 90 (=RPH 87) raufgehen... und bei 90cm bringst schon alles unter, die Zeiten von Lehnenhöhen >90cm bei Sofas sind mMn vorbei...