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Nach Erhalt des Bescheids hat man 4 Wochen Zeit um Einspruch zu erheben um noch etwas zu ändern oder nachzureichen. Sonst wüsst ich nicht von einer Möglichkeit die Pendlerpauschale nachzureichen?! |
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Wenn du den bescheid 2014 schon hast kannst auf normalem weg nichts mehr erreichen. Möglichkeit wäre eine wiederaufnahme für das entsprechende jahr. Dann sollte das finanzamt die Pendlerpauschale auf diesem Weg berücksichtigen. Hat es dein dienstgeber nicht schon bei der laufenden lohnverrechnung berücksichtigt? |
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Sie ist ja heute erst draufgekommen, dass sie Anspruch auf eine PP gehabt hätte. Dann hat sie das Formular sicher nicht beim Dienstgeber abgegeben |
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Also 2. Antrag kannst immer stellen aber ob dem nun stattgegeben wird oder nicht das entscheidet das Finanzamt und dagegen hast kein Rechtsanspruch was die Wiederaufnahme betrifft.
Geh hin, sei nett und es wird schon passen :) |
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Danke für eure Kommentare.
@webdesigne: Vielen Dank für den Tipp,ich werde es dann mal so probieren :) |
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Hallo.
Es gibt sehr wohl die Möglichkeit das Verfahren wieder aufzurollen. Ich versuch mal zu finden, wie wir das gemacht haben. Melde mich dazu. LG |
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hier der Text und der Paragraph:
------------------------------------------------ Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ersuche um Aufrollung meines Einkommenssteuerbescheides für das Jahr JJJJ gemäß § 303 Abs. 1 Bundesabgabenordnung, da der Bescheid im Spruch nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Im Jahr JJJJ bin ich in den Monaten MONAT und MONAT von WOHNORT aus nach ARBEITSORT zur Arbeit gependelt. Das Pendlerpauschale für diesen Zeitraum wurde von mir in der Arbeitnehmerveranlagung nicht berücksichtigt. Die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstelle beträgt XXkm. Da ich Vollzeit beschäftigt war, bin ich jeden Tag diese Strecke zur Arbeit gefahren. Mittels öffentlichen Verkehrsmitteln würde die Hinfahrt ca. Xh betragen, daher gehe ich von der großen Pendlerpauschale aus. (Diesen Satz könntest du evtl. weglassen, da es ja mittlerweile den Pendlerrechner gibt und der dir genau sagt, von welcher Pauschale du ausgehen sollst/musst. Hier einfach das Ergebnis des Rechners ausdrucken und aufbehalten). Zusammengerechnet komme ich auf einen Gesamtbetrag von XXXX Euro. (XX Monate x XXX Euro). Ich ersuche Sie daher, den Bescheid vom TT.MM.JJJJ aufzuheben und einen neuen, berichtigten Bescheid unter Berücksichtigung der oben genannten Ausgaben zu erlassen. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann ------------------------------------------- Die FETT markierten Stellen sind durch deine Angaben zu ersetzen ;) Das kannst du über Finanzonline (Eingaben-->Anträge-->Sonstige Anträge-->Sonstige Anbringen und Anfragen) oder direkt beim Finanzamt einreichen. Damit wird das Verfahren wieder aufgerollt. Wenn du es über Finanzonline machst, stell vielleicht sicher, dass es auch wirklich angekommen ist (über Admin-->Eingebrachte Anbringen) LG |
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Übrigens -> https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/
Nur Berechnungen über diesen Rechner werden angerechnet und anerkannt!!! |
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das kommt darauf an! Für die Veranlagung 2011 brauchst den Rechner ned. ||
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Pendlerrechner ist ab 1.1.2014 zu verwenden. |
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Deswegen sage ich es ja, beim TE gehts ja drum AB 2014 eins zu beantragen und da ist der Pendlerrechner zu verwenden!. |