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Meines Wissens nach ist eine Pergola eine Rankhilfe, zählt zur Gartengestaltung und darf überall stehen. Sie darf daher aber auch kein Dach haben. MfG Sektionschef |
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sonst muss man bei Pflanzen an der Grundstücksgrenzen immer noch das "Recht auf Licht" / Ortsüblichkeit bedenken |
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(Gesetzliche) Abstandsvorschriften gelten in Oö. grds nur für Gebäude und Schutzdächer, eine (richtige) Pergola ist weder Gebäude, noch Schutzdach und kann daher bis zur Grundgrenze gebaut werden. |
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Danke. nachdem es eine "echte" pergola ohne dach ist, hab ich sie bis 1,5m zur Grundstücksgrenze herangesetzt. |