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Pfandurkunde ( EPU).....?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3. - 12.3.2014
21 Antworten 21
21
Wenn ich soeine schon vom Notar beglaubigt bzw. bei Bank 'hinterlegt' habe , was sagt dies genau aus ?
Kann die auch nur für das Baukonto gewesen sein , oder schon für nachfolgenden Kredit/Endfinanzierung ??
Es geht da wieder um Konditionen die mir vor ca. 3 Jahren per Mail zugesichert wurden !
Jetzt will die Bank bei der Ausfinanzierung mit dieser EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] doch ins Grundbuch !!?? ( Ausfinanzierung ist aber noch nicht unterschrieben ! )
emoji

  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#1)
naja - die bank hat eine notariell beglaubigte einverleibungsfähige pfandurkunde - damit kann sie jederzeit zum grundbuchamt und das pfandrecht in dein C-blatt eintragen lassen - und du bekommst dann die rechnung für die gebühren zugeschickt
wenn eine bank auf eine hinterlegte epu einsteigt dann hat sie das pfandrecht in der schublade - unabhängig davon ob du brav deine kreditraten zahlst oder nicht kann sie die eintragung jederzeit veranlassen
und warscheinlich gehts um eine höchstbetragshypothek - die besagt dass das pfandrecht nicht einem bestimmten kredit zugeordnet ist (deswegen sind auch kontonummern wurscht) sondern immer wieder für neue schulden bis zum eingetragenen betrag ausnützbar ist
wobei bei einer pfandeinlösung keine bank mehr verlangen darf als die tatsächliche schuld ausmacht (plus den kosten des verwertungsprozesses halt....)

was wurde dir denn vor 3 jahren zugesichert und wird jetzt nicht gehalten?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#2)
es wurde per Mail zugesichert daß die Konditionen vom Baukonto welches jetzt ausläuft, auch für die Ausfinanzierung gelten !
Und damals hab ich 'nur' die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] gemacht , d.h. die Bank ist bis jetzt nicht im Grundbuch !
Aber jetzt beim Abschluss der Ausfinanzierung wollen die mit der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ins Grundbuch !


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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#3)
hast denen mal anlass gegeben dass sie dir jetzt nicht mehr "vertrauen" und die pfandurkunde nicht mehr nur hinterlegt haben wollen sondern eingetragen?
weil das ist ja das recht was eine bank mit einer epu hat - dass sie diese jederzeit zu deinen kosten eintragen lassen kann...

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ich verstehs ja nicht - ihr meint immer: machma eine epu und dann passt das schon so - die nächsten 20-30 jahre....

dabei ist eine epu keine wirkliche sicherheit für die bank - du könntest zb dein haus verkaufen oder noch einen kredit darauf aufnehmen und die bank bekommt gar nichts davon mit ...
und weil das eben auch nur so eine schwammige sicherheit ist müsste die bank eigentlich auch ganz andere zinsskonditionen anwenden...
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ich weiss ja nicht worum es der bank bei der eintratung jetzt geht - aber wenns zb nur um die grundbuchänderungsnachrichten geht die jeder pfandgläubiger bei einer änderung im grundbuch erhält dann würde es auch ausreichen wenn sie sich mit einem tausender eintragen und den rest "hinterlegt" lassen....

aber ich glaube eher denen gehts um die sicherheit selber

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korrekt finde ich es nicht wenn man heute so sagt und morgen wieder anders - aber letztendlich haben sie ein JETZT ausserbücherliches pfandRECHT welches sie jederzeit einverleiben können

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Hallo hotz68,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Pfandurkunde ( EPU).....?



  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#4)
.heißt das nun für mich ich kann die ausfinanzierung sowieso nur bei der bank machen die jetzt schon die beglaubigte EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] hat ?
oder kann ich mit dieser EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] auch zu einer anderen Bank wechseln wenn ich dort bessere kondis bekomme ?
DANKE für Deine (Eure) Bemühungen !

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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#5)
Hallo
Ich hoffe es ist mir gestattet, bzgl. EPU eine Frage zu stellen, die auch für hotz68 interessant sein dürfte.
Wie ich es verstehe, will man ja die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] anstelle des Grundbuchseintrages machen, um die Grundbuchkosten zu sparen. Nun kann doch jede Bank bei den Kreditverhandlungen anfangs die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] akzeptieren um den Kreditauftrag zu bekommen und gleich nach Unterzeichnung den Grundbuchseintrag (ohne bestimmten Grund) fordern/durchführen. Ich meine, kann man sich denn da nicht irgendwie absichern, sodass die Bank den Grundbuchseintrag nicht machen darf solange kein driftiger Grund dazu besteht?
mfg
Sektionschef

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#6)
.da gehts dann glaub ich um die Eintragungsgebühr auch , wenn's gleich ins Grundbuch gehen dann muß der Kreditnehmer die Eintragungsgebühr (1,2% der Summe) zahlen ; und wenn die Bank dann nach 2 Jahren mit der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ins Grundbuch will dann muß die Bank die Eintragungsgebühr selber zahlen !!
Oder stimmt das so nicht ?emoji


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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#7)
hotz - du kannst die endfinanzierung jetzt bei jeder bank machen
aber ich an eurer stelle würde aufhören auf eine epu zu pochen

was habt ihr davon wenn ihr euch ein paar hunderter einmalig an der grundbucheintragungsgebühr spart dafür eine deutlich höhere marge die jahr für jahr für jahr höhere kosten verursacht

zum erklären: eine bank MUSS die konditionen an den sicherheiten binden - eine rein hinterlegte epu ist per definition nun mal keine wirkliche sicherheit - weil im grundbuch alles passieren kann und die bank nichts automatisch mitbekommt (siehe oben)

es kann sein dass sich eine kleine bank im ländlichen kreis noch darauf einlässt (dafür haben die auch eine ganz andere konditionengestalltung [meist ein gutes stück teurer])
eine grosse oder grössere bank die euch auch die gewünschten kondis gibt wird sich nicht mehr darauf einlassen...

hotz - wenn du zu einer anderen bank willst wird die eine neue pfandbestellungsurkunde machen und die dann auch eintragen - wie schauen eigentlich deine sonstigen kondis aus?

stimmt sektionschef - es steht der bank jederzeit frei die forderung zu verbüchern

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grundsätzlich gilt: ein pfandrecht wird mittels einer einverleibungsfähigen pfandbestellungsurkunde im grundbuch eingetragen
wenn wir hier von einer EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] sprechen dann gehen wir davon aus dass sie nur bei der bank hinterlegt bleibt - aber es ist nichts anderes als die "normale pfandbestellungsurkunde" die halt eben hinterlegt wird anstatt dass sie eingetragen wird - aber die bank kann halt jederzeit damit zum grundbuch und sie einverleiben lassen

und das wird eine bank sofort tun wenn es irgendwelche brösel gibt - das müssen nicht nur brösel sein die der kreditnehmer durch zahlungsverzug odgl verursacht sondern kann auch eine schieflage der bank sein - refinanzierungsschwierigkeiten udgl....

also grundsätzlich ist niemand davor sicher dass eine epu nicht einverleibt wird - und leute - wir reden hier von sehr langen zeiträumen von bis zu 30 jahren oder sogar mehr...

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#8)
hehe hotz - träum weiter von den heissen eislutscher ;-p

die kosten trägt IMMER der kunde - egal ob in zwei fünf oder 20 jahren....

und angenommen die einverleibung des pfandrechts macht die bank weil der kreditnehmer zahlungsschwierigkeiten hat - dann flatter auch noch eine rechnung vom grundbuchamt bzw bezirksgericht daher... sehr angenehm...

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#9)
@j.schneeweiss ..Sorry vielmals , nimms nicht persönlich ich wollte dich nicht 'angreifen' bzw. belästigen damit !

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#10)
neeeeiiin überhaupt nicht - ich dich ja auch nicht emoji

bin nur ironisch - hab halt einen schwarzen humor emoji

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#11)
mir gehts nur um das ...> - als ich das Baukonto vor 3 Jahren abgeschlossen habe und welches jetzt ausläuft , hat mir die bank sämtliche kondis auch für die endfinanzierung per mail garantiert !!
Mailverkehr von Bank >>
" wir würden mit der Unterschrift die Konditionen auf dem Baukonto fixieren und natürlich auch für die Ausfinanzierung. "
Und damals hab ich auch die hinterlegte EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] gemacht/ausgehandelt !! > ( ohne GB Eintrag)
Und jetzt auf einmal soll das nicht mehr gültig sein mit der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] , bzw. Bank will sofort mit EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ins Grundbuch !!!


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  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#12)
...ich will nicht auf die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] pochen wie du schreibst !!!
Aber es wurde mir einfach damals per Mail zu gesichert !
Und wenn in diesem Fall der Mailverkehr mit der Bank nicht mehr gültig ist , was ist dann heutzutage überhaupt noch gültig !?

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
11.3.2014  (#13)
ein unterschriebener Kreditvertrag ! (den man damals bei der Eröffnung des Baukontos hätte gleich fixieren können, schriftlich, nicht per Email, dann muss man aber natürlich die Kosten pi mal Daumen wissen)

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#14)
hab eh vorher geschrieben:

zitat..
korrekt finde ich es nicht wenn man heute so sagt und morgen wieder anders - aber letztendlich haben sie ein JETZT ausserbücherliches pfandRECHT welches sie jederzeit einverleiben können


naja - deswegen bin ich auch nicht unbedingt ein freund von baukonten - zumal sind sie meist teurer als die endfinanzierung (betonung auf meist) und wenn die kondis für die anschlussfinanzierung nicht vertraglich gesichert sind kann in 2-3 jahren viel passieren

wir haben ja alle keinen einfluss auf den refi-markt und ich nehm da jetzt mal als beispiel die hypo alpe adria - wenn die noch echt 19 mrd oder so kostet dann wirkt sich das auf die bonität sprich das rating von österreich - dann wird nicht nur die refinanzierung von österreich teurer sondern auch gleich von der ganzen bankenlandschaft - was passiert: die aufschläge werden höher....
deswegen: immer alles gleich fixieren

und was eine epu betrifft - die kann jede bank wie gesagt jederzeit einverleiben - ob das dann korrekt ist wenn was anderes vereinbart wurde oder nicht ist eine andere geschichte... leider

aber auch der mailverkehr dient als beweis - und das würd ich denen schon vor die nase halten

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#15)
wie ichs beireits in dem baurecht-fred geschrieben hab.

@jochen (und ja, deine vermutung per PN ist richtig): die sinnlosigkeit der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] hast gut erklärt, "sauberes" grundbuch ist nun mal nix wert bzw. nen weit höheren aufschlag.
vor ein paar jahren vor der krise durchaus üblich, heutzutage nicht mehr.
wobei es jochen auf den punkt gebracht hat, dass die bank jederzeit eintragen kann. anfangs der finanzierung hab ich halt die kosten kalkuliert, wenn angenommen in x-jahren 1-4 tausender deherschneien, ist das geschrei sicherlich groß....

hab mir diesbezüglich schon vor monaten einen wolf geschrieben...

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#16)
.also soll ich dem zustimmen und die bank jetzt mit dieser EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ins Grundbuch lassen !
Vielleicht zahlen die mir einen Teil der Eintragungsgebühr als kleine Entschädigung , oder was meint ihr ?
DANKE nochmals für Eure Mühe .
emoji

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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#17)
nachdem ja scheinbar noch kein Kreditvertrag unterschrieben ist und die Bank daher nun eine andere als ausgemachte Kondition verlangt hast Du doch genauso das Recht, andere Angebote von anderen Banken einzuholen? Vielleicht findest ja was günstigeres?
mfg
Sektionschef

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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#18)
bzgl. EPU:
Könnte man nicht irgendwie vertraglich festlegen, dass die Bank den Grundbucheintrag NICHT machen darf, solange der Kreditnehmer ordnungsgemäß die Raten bezahlt?
Sonst ist ja die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] sinnlos, ja sogar ein Köderinstrument der Bank wenn sie vor Vertragsabschluss die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] akzeptieren und und gleich nach Abschluss dann doch ins Grundbuch gehen.
mfg
Sektionschef

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  •  j.schneeweiss
  •   Silber-Award
11.3.2014  (#19)
sektionschef - du wirst jetzt eh keine banken finden die gute kondis hergeben und nur eine epu akzeptieren - das muss schon ein seeeeeehr aussergewöhnlicher fall sein - deswegen stellt sich für mich die frage momentan nicht...

hotz - einfach so würd ich natürlich nicht zustimmen - würd die mail ausdrucken und dem auf den schreibtisch knallen und fragen deren wort eh nichts mehr gilt (in netter form natürlich - aber doch bestimmt)
ich würd mich auch fragen was der VKI dazu sagt - schliesslich hast ja auch was schriftliches - auch wenns nicht im KV steht - sollte doch wie eine bestätigung seitens der bank gelten oder ähnlich wie ein sideletter

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
11.3.2014  (#20)

zitat..
Sektionschef schrieb: dass die Bank den Grundbucheintrag NICHT machen darf, solange der Kreditnehmer ordnungsgemäß die Raten bezahlt?


das muss nicht vereinbart werden, die bank wirds nicht machen, solange sich die wirtschaftliche situation des kreditnehmers nicht verschlechtert.

zitat..
hotz68 schrieb: heißt das nun für mich ich kann die ausfinanzierung sowieso nur bei der bank machen die jetzt schon die beglaubigte EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] hat ?
oder kann ich mit dieser EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] auch zu einer anderen Bank wechseln wenn ich dort bessere kondis bekomme ?


1) nein. kannst jede andere bank auch wählen. du hast lediglich für die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] geld ausgegeben
2) du kannst zu jeder anderen bank wechseln, die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ist aber bei anderen banken nix wert.

zitat..
Sektionschef schrieb: gleich nach Unterzeichnung den Grundbuchseintrag (ohne bestimmten Grund) fordern/durchführen.


==> das wird sie nicht machen. wieso sollte die bank das auch tun. sind ja keine kriminellen.
gründe für eine nachträgliche eintragung im GB könnten sein:
1) verkehrswert der liegenschaft wird aus welchen gründen auch immer weniger
2) die wirtschaftliche situation des kreditnehmer hat sich verschlechtert
3) die bonität des KN hat sich verschlechtert
4) KN ist fast insolvent und die Bank befürtet eine Verschiebung der Vermögenswerte innerhalb der Familie
usw, usw.

solange sich für die bank nix verschlechtert, oder zusätzlich das obligo ausgeweitet wird, wird man logischer weise abstand nehmen von der eintragung.

zitat..
hotz68 schrieb: und wenn die Bank dann nach 2 Jahren mit der EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] ins Grundbuch will dann muß die Bank die Eintragungsgebühr selber zahlen !!
Oder stimmt das so nicht ?


==> falsch, stimmt nicht. zahlt der kunde

zitat..
hotz68 schrieb: Vielleicht zahlen die mir einen Teil der Eintragungsgebühr als kleine Entschädigung , oder was meint ihr ?


???? wieso solltest du eine entschädigung bekommen? du hast keinens chaden erlitten? jetzt wirds lächerlich. sorry

zitat..
j.schneeweiss schrieb: du wirst jetzt eh keine banken finden die gute kondis hergeben und nur eine epu akzeptieren


kommt drauf an. wenn die bonität ausgezeichnet ist und der wert der liegenschaft ausgezeichnet ist, machen wir schon finanzierungen mit reiner EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde].

zitat..
j.schneeweiss schrieb: ch würd mich auch fragen was der VKI dazu sagt - schliesslich hast ja auch was schriftliches - auch wenns nicht im KV steht -


ich frag mich das auch was der dazu sagt. ich tippe drauf, das du keine chance haben wirst und beim VKI ebenfalls abblitzt und dann gibts wieder einen mehr der auf die Banker schimpft wie arg die nicht sind. emoji
ich glaub speedy oder jochen sagte mal völlig richtig: wos ned gschriben und unterschrien wird, hoit a nix und zööt a nix (in meinen eigenen worten wiedergegeben)
und das stimmt auch so. hamals hätte schon alles fixiert gehört, dann hättest jetzt kien problem mit Kondis und EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde]

tag



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  •  hotz68
  •   Gold-Award
12.3.2014  (#21)
wen es noch interessiert .. - siehe Thread 'Mailverkehr' unter Baurecht !!
Für mich ist es nun erledigt !
DANKE euch alle.
emoji

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