15 der NÖ BauO schreibt in Abs 3 lit b eine Anzeigepflicht für Photovoltaik in Schutzzonen vor. Nunmehr liege ich in einer Pufferzone (also Schutzzone). Die Regelung ist ja ausschließlich zum Schutz des Ortsbildes.
Dazu meine Frage wie folgender Teilsatz zu verstehen ist
……………an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren Fassaden und Dächern von Gebäuden;
öffentliche Verkehrsfläche ist klar. Aber ab wann ist was einsehbar und was ist der Maßstab – eine Person die auf der Straße steht?
Beispielsweise kommt eine PV auf ein bestehendes genehmigtes Carport mit 5 Grad Pultdach (von der Straßenseite abfallend). Die PV wird für einen normalen Menschen (wenn er nicht eine Leiter zur Handen nimmt) nicht einsehbar sein.
Obliegt mir daher die Beurteilung zu sagen, ist nicht einsehbar folglich keine Anzeige oder ist es vielmehr so, dass alle PV Anlagen in Schutzzonen anzuzeigen sind und die Behörde dann entscheidet ob einsehbar oder nicht?
Kann man den thread vl bitte wieder ins Baurecht unterforum verschieben wo ich ihn eigentlich erstellt habe ... dort wird es eher eine Antwort geben als hier ! Danke
Sofern es keine verordneten textlichen Bebauungsbestimmungen gibt, in denen dies genauer definiert wird, entscheidet die Behörde anhand des konkreten Vorhabens.
Habe denselben Leidensweg hinter mir, beginnend in 2021 (https://www.energiesparhaus.at/forum-vorgehensweise-pv-in-schutzzone/79090). Bisher 5 erfolglose Einreichungen. Hier im sind die PV-Anlagen in der Schutzzone bewilligungspflichtig und gehen übers Bauamt zum Denkmalschutzbeauftragten vom Land. Dieser hat entweder die Weisung "alte" Stadtkerne optisch zu erhalten, oder schlichtweg keine Ahnung an die Anforderungen der Infrastruktur in unserem Land (Ö nicht Nö). Zwar wurde die Anlage genehmigt, aber stark beschnitten. Von der gegenüberliegenden Straße aus Augenhöhe darf die PV-Anlage nicht sichtbar sein. Auch die Ablehnungsgürnde haben sich über die Jahre geändert: Schneelast erschlägt die Fußgänger, durch die Optik bleiben die Touristen aus, Blendung waren die Highlights.
Die Lösung in unserem Ort wird dir nicht gefallen: Die Anlagen werden teilgenehmigt, aber in vollem Umfang, ausgeführt. Laut dem Bauamt kann so ein Abrissbescheid, mit allen Fristen und Einsprüchen, bis zu zwei Jahre dauern. In der Zwischenzeit sind schon gut 10 Anlagen in der Schutzzone errichtet worden, nächstes Jahr sollten es nocheinmal 10 mehr werden. Unsere Idee war, den Spieß einfach umzudrehen. Jetzt müsste der lokale Energieversorger auf xMWh im Jahr verzichten um ihre veralteten Ansichten durchzubringen. Wichtig dabei war, dass Haushaltsversicherung, Netzbetreiber und PVler bei der Aktion mitgehen. Bei einer Eskalation müssen wir wohl auch zur Zeitung petzen gehen (https://www.derstandard.at/story/3000000218247/keine-photovoltaikanlage-wegen-ortsbildes-anwaeltin-zieht-gegen-st-poelten-vor-gericht).
Vorschlag: Dein PV-ler soll eine Projektplan zeichen (macht das WR WR [Wechselrichter] Programm) und du reichst die Planungsunterlage (Anordnung, Ertragsprognose, Datenblatt der UK, Datenblatt der Module) bei der Gemeinde ein. Entweder winken sie es durch, oder wehren sich dagegen. Dann kann man noch immer weitere Schritte andenken. Wird noch immer sehr individuell behandelt
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